Es geht ums Geld: Die Stadt darf Unternehmen nur bezuschussen, wenn sie ihnen auch öffentliche Aufgaben überträgt. So will es, vereinfacht gesagt, das Beihi...
Es geht ums Geld: Die Stadt darf Unternehmen nur bezuschussen, wenn sie ihnen auch öffentliche Aufgaben überträgt. So will es, vereinfacht gesagt, das Beihilferecht. Die Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg (PGVC), wo die Stadt kraft Satzung Mehrheitsgesellschafter ist, hat schon einiges Geld von der Stadt erhalten. Damit die PGVC da nichts zurückzahlen muss, wurde sie nun offiziell mit dem Bau und dem Betrieb eines neuen Verkehrslandeplatzes bei Neida betraut.
Wie es in der Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung am Donnerstag hieß, sei ein Gutachten der Ernst & Young Law GmbH zu dem Schluss gekommen, dass die geplanten Finanzierungshilfen für die PGVC als unerlaubte Beihilfen angesehen werden könnten. Allerdings sei das, was die PGVC tun soll, als "Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse" einzustufen. Wenn sich solche Dienstleistungen als Zuschussgeschäft erweisen, darf die öffentliche Hand das Defizit übernehmen.
Wolfgang Benzel (Bündnis 90/Grüne), seit jeher Gegner des Verkehrslandeplatz-Neubaus, hatte dennoch rechtliche Bedenken, weil es sich bei der PGVC um eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft handle. Das spiele keine Rolle, erwiderte Willi Kuballa, sowohl Rechtsdirektor der Stadt Coburg als auch Geschäftsführer der PGVC: Die Stadt könne solche Unternehmen mit öffentlichen Aufgaben betrauen. Das geschehe ja auch bei der VHS oder der Wifög.
Der neue Verkehrslandeplatz diene als Verkehrsinfrastruktur der Daseinsvorsorge, heißt es in der Beschlussvorlage. Oberbürgermeister Norbert Tessmer (SPD) machte in seinem Schlusswort noch einmal deutlich, wie das zu verstehen ist: "Der Flugplatz stellt ein wichtiges Stück kommunaler Infrastruktur dar, der für Teil der Wirtschaft wichtig ist. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren. Hier geht es um die Zukunft des Wirtschaftsstandortes." Acht Stadträte stimmten gegen den Betrauungs-Beschluss, 27 waren dafür.
sb