Spätes Geständnis bewahrt 38-Jährige vor einer Gefängnisstrafe

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von unserem Mitarbeiter  Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Weil sie einem per Haftbefehl gesuchten Bekannten Unterschlupf gewährt haben soll, zumindest aber genau wusste, wo sich de...

von unserem Mitarbeiter 
Stephan Herbert Fuchs

Kulmbach — Weil sie einem per Haftbefehl gesuchten Bekannten Unterschlupf gewährt haben soll, zumindest aber genau wusste, wo sich der Mann gerade aufhielt, ist eine 38-jährige Frau aus dem westlichen Landkreis Kulmbach zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss die Frau 120 Stunden unentgeltliche und gemeinnützige Arbeit leisten. Der Urteilsspruch von Amtsrichterin Sieglinde Tettmann lautete auf versuchte Strafvereitelung.
Hintergrund ist, dass der 26 Jahre alte Mann aus dem Landkreis gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Einmal wurde er vom Landgericht in Bayreuth zu acht Monaten, das zweite Mal zu zehn Monaten verurteilt. Diebstahl, Drogenbesitz und Drogenhandel, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Wegen all dieser Straftaten war der Mann verurteilt worden.

Flucht in Handschellen

Er hatte zuletzt mit einer spektakulären Flucht von sich reden gemacht. Am Tor der Justizvollzugsanstalt in Bayreuth war er den Beamten trotz angelegter Handschellen entwischt. Doch damit nicht genug: Während seiner Flucht machte er sich auf einem in der Region einschlägig bekannten Internetportal auch noch über die Polizei lustig.
Zu diesem Zeitpunkt verschanzte er sich bereits bei verschiedenen Bekannten. Auch die Angeklagte soll dazugehört haben. Doch ausgerechnet sie hatte den Gesuchten am 2. September des vergangenen Jahres verraten. Wenn auch unbewusst, denn die Frau konnte nicht ahnen, dass das Mobiltelefon des Mannes längst überwacht wurde.
Konkret hatte sie ihn in der SMS davor gewarnt, zu ihr zu kommen. "Die Grünen fahren dauernd auf und ab", schrieb sie und meinte damit, dass die Polizei vor ihrer Wohnung verstärkt Streife fährt.

Per SMS gewarnt

Wenn der Urteilsspruch dennoch nur auf einen Versuch lautet, dann deshalb, weil niemand weiß, ob der Gesuchte die SMS überhaupt gelesen und wo er sich tatsächlich aufgehalten hatte. Sicher ist, dass die Angeklagte mit ihrer SMS nichts erreicht hatte, denn der Mann wurde wenige Tage später ohnehin festgenommen und ins Gefängnis gebracht.
Die Angeklagte ließ über ihren Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth ausrichten, dass sie den Gesuchten ohnehin nur oberflächlich gekannt habe und ihn wegen des drohenden Ärgers nicht in der Wohnung haben wollte. "Ich wollte Stress vermeiden", sagte die Frau.

"Wollte Stress vermeiden"

Nachbarn hätten dagegen berichtet, dass der Gesuchte bei der Angeklagten ein- und ausgegangen war, so ein ermittelnder Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage. Der Polizist war es auch, der die SMS ausgewertet hatte und so überhaupt auf die Angeklagte gekommen war.
Problem für die Angeklagte war, dass sie eine offene Bewährung hatte. Bereits im Dezember 2013 war sie in Kulmbach wegen Besitzes und Handels mit Drogen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Staatsanwalt Roland Köhler beantragte dennoch erneut eine Bewährungsstrafe und zwar in der letztlich auch verhängten Höhe von sechs Monaten sowie zusätzlich 120 Arbeitsstunden. "Wenn auch mit gewissen Bedenken", so der Anklagevertreter. Im Wesentlichen war es das, wenn auch späte, Geständnis, das die Frau vor einer Haftstrafe bewahrte.
Verteidiger Johannes Driendl sah dagegen eine Bewährungsstrafe von vier Monaten und 80 Arbeitsstunden als ausreichend an. Neben der Bewährungsstrafe und den 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach näherer Weisung des Bewährungshilfevereins "Fähre" in Bayreuth, muss die Frau außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.