Die Staffelsteiner Firma IBC Solar stellte ihr Vorhaben anlässlich der jüngsten Sitzung des Gremiums vor. Dieses diskutierte dann sehr kontrovers über den geplanten Bau eines Eigenheims in der Ludwigsstädter Straße.
                           
          
           
   
               Karl-Heinz Hofmann     Der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses der Stadt am Donnerstag ging eine Ortsbesichtigung voraus. Nahe bei Fischbach, auf dem Plateau des Krautsberges, soll ein Solarpark von einer circa 13 Hektar großen Fläche, links und rechts eines Wanderweges, entstehen.
       
Matthias Körner von IBC Solar Bad Staffelstein informierte über den geplanten Solarpark, der von einer Ausgleichsfläche mit Grünanpflanzung umgeben werden soll und auf dem eine Beweidung durch Schafe angedacht ist. Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein betonte ausdrücklich, dass diese Besichtigung nur zur Information diene und eine Beratung und Diskussion erst in einer nächsten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung stehen werden. 
Klaus Simon (SPD) meinte, bei diesem wichtigen Punkt sollten die Bürger eingebunden werden, worauf der Rathauschef auf die öffentlichen Anhörungen im Zuge des Bauleitverfahrens verwies, auch die Stadtratssitzungen sollen öffentlich stattfinden. 
Kontrovers diskutiert wurde dann im Rathaus über zwei Anträge auf Vorbescheid - und zwar in beiden Fällen zum wiederholten Mal. Einmal handelt es sich um den Antrag eines Neubaus einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle mit teilweise gewerblicher Nutzung in Seelach, zum anderen um den Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Ludwigsstädter Straße. Diesem Antrag war in der Bauausschusssitzung am 19. September mit acht zu eins Stimmen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt worden. Grund war die befürchtete weitere Zersiedlung. Sollte ein Standort gefunden werden, der deutlich näher zur bestehenden Bebauung liegt und bei dem die Entwässerung geklärt ist, könne man neu entscheiden. Doch auch der geplante Standort ging Stadtplaner Daniel Gerber nicht weit genug an die bestehende Bebauung heran. Nach wie vor hätte dieser zersiedelnden Charakter. 
Auf Nachfragen aus dem Gremium von welcher Entfernung man spreche, informierte Gerber, dass der Antragsteller zwar um zehn Meter an die bestehende Bebauung näher gerückt sei, aber noch ein Abstand von 20 Metern bestehe.
 
     Appell des Bürgermeisters  
Für Winfried Lebok (CSU) hilft in einer solch verfahrenen Situation nur die Ausweisung eines Baugebietes, da es sich um Außenbereich handelt. Dann könnte eventuell in diesem Bereich mehr Wohnraum geschaffen werden.