Das Landratsam Forchheim hat einen Bauantrag nach Unterleinleiter zurückverwiesen. Beim Vorhaben in Dürrbrunn fehlen die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Aber passt so ein Dach überhaupt zum dörflichen Charakter?
Der Bau eines Gartenhauses, die Satzung des kleinen Baugebiets "Im Baumgarten", der Ausbau von Forstwegen und die Verlegung der Standorte der Bushaltestellen in der Schulstraße waren die Themen der Gemeinderatssitzung in Unterleinleiter.
Problematischer wurde es mit einem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses am nordwestlichen Ortsrand von Dürrbrunn, weil der Bauherr dort ein Gebäude mit Hanggeschoss mit einem Obergeschoss mit Flachdach errichten will. Einstimmig hatte der Gemeinderat dieses Vorhaben bereits befürwortet, also auch ein Flachdach genehmigt, welches dort aber laut Bebauungsplan nicht zulässig ist.
So einfach geht es aber nicht, meinte das Landratsamt Forchheim als Genehmigungsbehörde, und wies den Bauantrag an den Gemeinderat zurück. Um das Bauvorhaben in der beantragten Form genehmigen zu können, müssten vom Gemeinderat erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass sich in 20 Jahren seit Gültigkeit des Bebauungsplans die gestalterischen Ansprüche der Bauherren verändert hätten.
Der Bauamtsleiter Herbert Bloß schlug dem Gemeinderat nun vor, dass dort nun auch Flachdächer oder Pultdächer mit einer Neigung von 30 Grad zulässig sind. "Ich kann mich für diesen Vorschlag nicht erwärmen, weil es bei Flachdächern keine Firstrichtung gibt", meldete sich Ernst König (DWV) zu Wort.
Der Jurist im Rat war der Meinung, dass sonst der gesamte Bebauungsplan nicht mehr gelte, wenn man das so beschließe. König fürchtete, dass dort ein Haus dann neun Meter hoch werden könnte, wenn einer auch noch ein Pultdach draufsetzt. Dann hätte man eine exorbitante Wandhöhe, die nicht mehr zum dörflichen Charakter von Dürrbrunn passe, betonte König.
"Irgendwie müssen wir die Kuh vom Eis bringen", meinte Bürgermeister Gerhard Riediger (NWG). Der Rat beschloss schließlich, das planungsrechtliche Verfahren der Firstrichtung und der Wandhöhe zur näheren Festlegung an das Bauamt zurückzuverweisen und bis dahin die Entscheidung über den Bauantrag zu verschieben.
Antrag der Jagdgenossenschaft
Auf Antrag der Jagdgenossenschaft Unterleinleiter genehmigte der Gemeinderat einstimmig einen Gesamtzuschuss in Höhe von 12 489 Euro für bereits durchgeführte Wegesanierungen an den Forstwegen Hühnerlohe-Zweistaudenweg und dem Talweg Muschat-Wegekreuz-Eschlipp zu gewähren. Für den teilweisen Ausbau des Forstwegs Hühnerlohe-Zweistaudenweg fielen auf einer Länge von 900 Metern Kosten in Höhe von 11 418 Euro an und für die Generalsanierung des Talwegs Muschat-Wegekreuz-Eschlipp 13 560 Euro.