Im Straßenverkehr gibt es eine Menge Regeln zu beachten. Manche davon gibt es jedoch gar nicht. Wir klären auf.
Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn, Tempoüberschreitungen beim Überholen und spezielle Regelungen auf Parkplätzen: Im Straßenverkehr gibt es viele falsche Annahmen, die jeder Autofahrer kennt.
Aber: Nicht jede vermeintliche Regel gibt es auch tatsächlich. Diese 10 Mythen sind falsch:
1. Beim Überholen darf ich das Tempolimit überschreiten
Diese Annahme ist falsch. Auch beim Überholen eines anderen Fahrzeuges gilt die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Wer diese überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird im schlechtesten Fall auch noch geblitzt.
2. Auf der Autobahn gilt die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Eine vorgeschriebene Autobahn-Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Auf der Autobahn sind nur Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder mehr zugelassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du immer mindestens 60 km/h schnell fahren musst. Stattdessen richtet sich deine Geschwindigkeit nach der Beschilderung, der Wetter- und Verkehrslage, sowie dem eigenen Wohlbefinden.
3. Ich darf so langsam fahren, wie ich will
Auch das ist falsch. "Ohne triftigen Grund" darfst du nicht so langsam fahren, dass du den Verkehrsfluss behinderst, regelt §3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei Missachtung dieser Regelung wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Zudem darf die Polizei dann prüfen, ob du unter Drogen oder Alkohol stehst, oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage bist, dich an die StVO zu halten, erklärt das Magazin Auto Motor und Sport.
4. Bei schlechter Sicht darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten
Ganz so leicht ist das nicht. Schlechte Sicht allein reicht nicht aus, um die Nebelschlussleuchte einschalten zu dürfen. Stattdessen gilt: Erst bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern ist das erlaubt, aber nicht verpflichtend. In diesem Fall darfst du maximal 50 km/h fahren. Wer seine Nebelschlussleuchte bei guten Sichtverhältnissen einschaltet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
5. Bei einem Auffahrunfall ist immer der Auffahrende Schuld
Nein, so pauschal stimmt das nicht. Die Schuldfrage ist von dem vorangegangenen Unfallhergang abhängig. Bremst der Vorausfahrende beispielsweise grundlos abrupt ab, war ein Unfall möglicherweise unumgänglich. Das ist allerdings meist schwer zu beweisen. Daher ist in diesen Fällen ein Unfallzeuge hilfreich.