Saftige Geldstrafe

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Ein Rentner düst auf seinem Mofa mit 45 km/h nach Haßfurt. Das kostet ihn 750 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ein Unglück kommt selten allein. Vor etwa einem Jahr wurde einem 66-jährigen Rentner der Autoführerschein abgenommen, weil man ihn mit über einem Promille am Steuer erwischt hatte. Deshalb stieg er auf ein Mofa um, mit dem er maximal 25 km/h hätte fahren dürfen. Weil eine Polizeistreife aber nun feststellte, dass er mit 45 Sachen von einem Stadtteil nach Haßfurt düste, kassierte der Senior einen weiteren Denkzettel vom Haßfurter Amtsgericht: eine Geldstrafe von 750 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Rückblick: Die Trunkenheitsfahrt im letzten Jahr kam den Mann seinerzeit teuer zu stehen. Neben einer saftigen Geldstrafe wurde ein zehnmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Reumütig bezeichnete der Verkehrssünder sein damaliges Fehlverhalten als großen Fehler, aus dem er viel gelernt habe. Wörtlich sagte er: "Ich bin nicht stolz darauf, alkoholisiert gefahren zu sein."
Eigentlich hatte der Mann gehofft, dass die Zeit der "Auto-Abstinenz" nun bald vorbei sein würde. Aber die flotte Mofa-Fahrt wirft ihn nun weit zurück.
Diesmal ging der Verkehrssünder am 31. August abends um halb sechs der Polizei ins Netz. Der Beamte, der damals auf dem Beifahrersitz war, konnte sich im Zeugenstand genau an den Vorgang erinnern: In einem Abstand von zwei- bis dreihundert Metern hatte der Streifenwagen das Zweirad eine ganze Weile verfolgt. Dann stand für die Ordnungshüter zweifelsfrei fest, dass das Mofa mit dem Versicherungskennzeichen viel zu schnell unterwegs war, und sie kontrollierten den Fahrer.
Der Mann berichtete dem Gericht, dass er das Mofa bei einem privaten Verkäufer aus dem Landkreis Schweinfurt erworben habe. Dabei, sagte der Rentner, habe ihm der Vorbesitzer versichert, dass das Gefährt auf 25 km/h gedrosselt sei und man demzufolge dafür keinen Führerschein benötige. Und da er selber an der kleinen Maschine nichts verändert habe, sei er "in gutem Glauben" damit herumgefahren.
Sein Verteidiger Alexander Wessel erläuterte die prekäre Lebenssituation seines betagten Mandanten. Da dieser mit einem Grad von 60 Prozent schwerbehindert sei, habe er große Probleme beim Laufen. Alleine um zum Arzt gehen und zum Einkaufen kommen zu können, müsse er mobil sein. Und dafür brauche er eine motorisierte Unterstützung.
Amtsrichterin Ilona Conver nahm zwar einen "Abschlag" von den abgelesenen 45 km/h vor, weil der Tacho in dem Polizei-BMW nicht geeicht ist. Trotzdem hielt sie es für erwiesen, dass der Gehbehinderte einfach zu schnell unterwegs war.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil entsprach im Wesentlichen dem, was sowohl der Rechtsanwalt als auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatten.


Nun droht die MPU

Ein erneutes Fahrverbot wurde zwar nicht ausgesprochen, aber das heißt nicht, dass der Verurteilte bald wieder seinen "Lappen" sieht. "Man weiß nicht, wie die Führerscheinstelle das Urteil bewertet", meinte dazu die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung.
Die Crux an der Sache ist nämlich: Die Kfz-Stelle kann verlangen, dass erst einmal die Fahreignung nachzuweisen ist, mit der teuren und sehr berüchtigten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), landläufig unter dem Begriff "Idiotentest" bekannt.