Beinahe sechs Stunden dauerte ein Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg. Zwei Unternehmern aus dem Landkreis Bamberg hatte man vorgeworfen, vorsätzlich und unerlaubt eine Anlage zu betreiben, die sie na...
Beinahe sechs Stunden dauerte ein Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg. Zwei Unternehmern aus dem Landkreis Bamberg hatte man vorgeworfen, vorsätzlich und unerlaubt eine Anlage zu betreiben, die sie nach dem Bundes-Immissions-Schutzgesetz hätten genehmigen lassen müssen. Dem Mitarbeiter eines Asphaltrecycling-Unternehmens wurde Anstiftung zur Last gelegt. Das Verfahren wurde am Ende gegen Geldauflagen von 7500, 10 000 und 15 000 Euro ohne Urteil eingestellt.
Es dauerte fast eine halbe Stunde, bis Staatsanwalt Johannes Bartsch den Strafbefehl verlesen hatte. Schon da wurde klar, dass Umweltstrafrecht eine komplizierte Sache ist. Dem Unternehmer Karl T. (65, Namen geändert) und seinem Sohn Uwe T. (38) wurde vorgeworfen, eine Anlage betrieben haben, die sie vom Landratsamt hätten genehmigen lassen müssen. Auf dem Gelände nahe Burglesau sollen sie über längere Zeit stets mehr als 100 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle vorsätzlich und unerlaubt zwischengelagert haben. Das wäre ein Verstoß gegen das Bundes-Immissions-Schutzgesetz.
Ersterer ist seit 20 Jahren Chef der Firma, die ihr Geld mit Erd- und Abbrucharbeiten verdient, Letzterer Geschäftsführer der Verwertungs- und Entsorgungswirtschaft, die ihren Schwerpunkt beim Baustoffrecycling und dem Deponiebetrieb sieht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben Vater und Sohn ab Juli 2017 begonnen, ihren auf einem Flurstück genehmigten Deponiebetrieb zur Endlagerung von Bauschutt bzw. Erdaushub auf umliegende Flurstücke unzulässig auszudehnen. Konkret ging es um rund 4900 Tonnen Erdaushub, der bei der Dorferneuerung Burglesaus angefallen sind. Bis die Mengen auf Schadstoffe überprüft und eingelagert werden konnten, hätten die Angeklagten das Material auf einer Fläche neben der Deponie zu Haufen auftürmen und erst nach und nach auf die Deponie fahren lassen. Zwischenzeitlich hätten sich bis September 2019 stets mehr als 100 Tonnen Bodenaushub auf dem Flurstück befunden, das ursprünglich bewaldet war. Das Areal in der Gemarkung Ehrl habe aber nur eine Genehmigung gehabt, um darauf Verkehrs- und Wegeflächen zur Deponie anzulegen.
Noch gravierender war nach Auffassung der Behörden freilich der Vorgang, dass ab dem Sommer 2017 abgefräster Asphalt von der benachbarten Autobahn A70 herbeigekarrt und abgeladen wurde. Hier kam nun Max K. (57), der Niederlassungsleiter der Recycling-Firma ins Spiel. Er suchte einen Platz in der Nähe, um die geplanten 60 000 Tonnen zwischen Bamberg und Roßdorf a.B. für eine gewisse Zeit unterzubringen. Ist dieses Material aus der Fahrbahndecke doch nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gar nicht für eine Endlagerung auf der Deponie Burglesau zugelassen. Vielmehr soll es recycelt und wieder im Straßenbau eingesetzt werden. Diese Zusammenarbeit wurde K. von Staatsanwalt Bartsch als Anstiftung ausgelegt.
Weil die Zeit drängte, wartete man nicht auf die Genehmigung in Sachen Wald-, Bau- und Immissionsschutzrecht, sondern begann im Frühjahr 2018 mit der Rodung eines Waldes auf einem Nachbargrundstück. Als der Stadtrat von Scheßlitz im Juni 2018 die Errichtung eines Zwischenlagers ablehnte, lieferte man dennoch bis 2019 fast 16 900 Tonnen Fräs- und Bauasphalt an. Es dauerte bis zum Oktober 2019, bis die Angeklagten der Beseitigungsanordnung des Landratsamtes nachkamen.
Die Angeklagten bestritten von Beginn an die Strafbarkeit ihres Handelns. Im Laufe des Prozesses gelang es den Verteidigern, erfahrene Fachanwälte für Umweltstrafrecht aus Würzburg und Nürnberg, die fachkundigen Zeugen soweit zu verunsichern, dass das Verfahren wegen rechtlicher Probleme von Strafrichter Thomas Reitz gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. K. muss 7500 Euro, der Juniorchef 15 000 Euro, der Seniorchef 10 000 Euro an den WWF Deutschland zahlen. Damit sind auch alle Ordnungswidrigkeiten erledigt.
Für die Angeklagten bedeutet das keine Verurteilung und damit auch keinen Eintrag ins Vorstrafenregister. Sie gelten weiterhin als unschuldig.