Anträge auf Zuwendung zur Pflege von Hecken und Feldgehölzen können ab sofort und bis zum 29. Juni am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kulmb...
Anträge auf Zuwendung zur Pflege von Hecken und Feldgehölzen können ab sofort und bis zum 29. Juni am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kulmbach oder Kronach eingereicht werden. Grundsätzlich förderfähig sind CC-Landschaftselemente, die im Flächen- und Nutzungsnachweis landwirtschaftlicher Betriebe gemeldet sind. Die Pflege darf nur auf Basis eines durch zertifizierte Fachleute erstellten Konzepts erfolgen. Ausgehend von der Bestandaufnahme werden individuelle Entwicklungsziele, Pflegeabschnitte und Pflegeperioden festgelegt.Antragsvordruck, Merkblatt und weitere Infos erhält man am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kulmbach unter Telefon 09261/ 6044112 (Kronach) oder 09221/ 50070 (Kulmbach).
red