Persönliche Vorsprache entfällt

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Wer sich jetzt arbeitslos melden muss, kann dies telefonisch tun. Anträge können auch per E-Mail gestellt werden.

Angesichts der Corona-Krise und den Folgen auch auf dem Arbeitsmarkt machen Arbeitsagenturen und Jobcenter (gE) darauf aufmerksam, dass sie weiter für die Kunden da sind, jedoch Telefon- und Online-Zugang intensiviert und ausgebaut werden und persönliche Kontakte gleichzeitig reduziert werden.

In einer gestern verbreiteten Pressemitteilung heißt es: "Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicherstellen."

Aufgrund der aktuellen Lage geben Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen ihren Kunden folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen: Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Die Kunden müssen diese Termine nicht absagen und sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Kunden keine Nachteile, wenn sie nicht persönlich vorsprechen. "Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle."

2. Anliegen telefonisch klären - auch die Arbeitslosmeldung: Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Kunden können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem findet man:

- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter www.arbeitsagentur.de/eservices.

- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2.

Jobcenter und Arbeitsagenturen schalten so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen und informieren darüber sowohl über ihre Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse.

Da die telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärkt werden müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann die Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt: Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für die Kunden keine finanziellen Nachteile.

"Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist", heißt es in der Pressemitteilung.

Dies gelte auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. "Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität", heißt es abschließend. red