Ohne Führerschein am Knast vorbeigefahren

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Friederike Stark Ganz knapp ist der Rentner aus dem Bamberger Landkreis bei der Hauptverhandlung am Freitag im Amtsgericht Haßfurt an einer Gefängnisstrafe ...

Friederike Stark

Ganz knapp ist der Rentner aus dem Bamberger Landkreis bei der Hauptverhandlung am Freitag im Amtsgericht Haßfurt an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschlittert. Und das alles nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Grund dafür steht im Bundeszentralregister geschrieben. Richterin Ilona Conver las alle bisherigen Eintragungen über den 63-Jährigen bei der öffentlichen Hauptverhandlung vor. Sage und schreibe acht Strafen wegen Fahrens ohne Führerschein hat der Mann aus dem Bamberger Raum bereits auf dem Kerbholz.


Zu schnell und ohne Erlaubnis

Nun saß er erneut vor Gericht, da er, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Bamberg verlas, wieder einmal ohne Führerschein unterwegs war. Im Dezember 2015 war er von der Polizei auf der A 70 bei Eltmann angehalten worden, da er zu schnell unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Rentner eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen, da er seit 2011 keinen Führerschein mehr besitzt.
Im Beisein seines Wahlverteidigers Harald Lierheimer gestand der Angeklagte die Straftat. "Ja, ich bin gefahren, obwohl ich keinen Führerschein habe. Ich habe eine falsche Entscheidung getroffen", sagte der Rentner. Auf Nachfrage erklärte er, dass er im Betrieb seines Sohnes als Aushilfe arbeite, um seine "kleine Rente aufzubessern". Dort sei eine Situation gewesen, in der er selbstständig die falsche Entscheidung getroffen habe, sich hinters Steuer zu setzen, um zu einem Lieferanten nach Schweinfurt zu fahren. "Und obwohl ich von unendlich vielen Fahrten ja weiß, dass es am Tunnel ,Schwarzer Berg' eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, bin ich zu schnell gefahren", räumte der Angeklagte schulterzuckend ein. Er sei früher als Selbstständiger beruflich viel auf den Straßen unterwegs gewesen. "Ich musste meinen Führerschein immer abgeben, weil ich zu schnell unterwegs war. Aber ich habe nie einen Unfall gebaut", versuchte der Rentner sich zu erklären.


Mit Bewährung

Der Staatsanwaltschaft war diese Begründung zu wenig. Sie forderte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung, da "der Angeklagte immer wieder straffällig geworden war und seine Sozialprognose daher ungünstig ist". Zudem solle ihm drei weitere Jahre das Fahren verboten werden. Richterin Ilona Conver verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, allerdings auf Bewährung. Zusätzlich verhängte sie eine weitere eineinhalb Jahre dauernde Sperre für den Führerschein, verpflichtete den Angeklagten aber dazu, nach Ablauf der Sperrfrist beim Landratsamt in Bamberg wieder einen Führerschein zu beantragen. Staatsanwaltschaft und Angeklagter nahmen das Urteil an, so dass es rechtskräftig ist.