Offener Kreis Bad Rodach/Die Grünen fordert Baumschutzverordnung

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Ein alter, klimabedeutsamer Baum verdient besonderen Schutz, ist die Ansicht des Offenen Kreises Bad Rodach/Die Grünen. Foto: Patrick Pleul, dpa, gemalt von Felix
Ein alter, klimabedeutsamer Baum verdient besonderen Schutz, ist die Ansicht des Offenen Kreises Bad Rodach/Die Grünen.  Foto: Patrick Pleul, dpa, gemalt von Felix

Der Bund Naturschutz Bayern forderte in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung die landesweite Einführung kommunaler Baumschutzverordnungen. Dieser Forderung schließt sich der Offene Kreis Bad Rod...

Der Bund Naturschutz Bayern forderte in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung die landesweite Einführung kommunaler Baumschutzverordnungen. Dieser Forderung schließt sich der Offene Kreis Bad Rodach/Die Grünen vollinhaltlich an. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Aktuell hätten nur 94 von mehr als 2000 Kommunen in Bayern eine solche Verordnung, berichtet der Offene Kreis in seiner Mitteilung und verweist auf eine von ihm organisierte Informationsveranstaltung zu diesem Thema. Dabei habe der Referent, Horst Schunk, die Wichtigkeit einer solchen Verordnung gerade in der heutigen Zeit hervorgehoben.

Weiter wird berichtet: Horst Schunk, langjähriger Vorsitzender des Vereins "Baumschutz Coburg", schränkte aber auch gleich ein: "Eine Baumschutzverordnung ist nur so gut, wie sie gehandhabt wird." In der gut besuchten Veranstaltung zeigte er aber auch auf, wie notwendig eine solche Verordnung sei. Bäume trügen generell zum Klimaschutz bei sowie zum lokalen Schutz vor Unwettern. An einem heißen Sommertag verdunste ein ausgewachsener Laubbaum bis zu 400 Liter Wasser und kühle die Luft ab. Vergleichsmessungen an Stellen mit vielen und mit wenigen Bäumen in München, Nürnberg und Coburg in diesem Sommer hätten Temperaturunterschiede von bis zu drei Grad schon am frühen Vormittag ergeben.

Von Bedeutung sei eine Verordnung auch für Unwetterereignisse. Über Häuserschluchten mit wenigen Bäumen könnten sich Hitzezellen bilden. So komme es zu lokalen Unwettern. Auch deshalb seien Baumschutzverordnungen gerade in dicht besiedelten Gebieten wichtig.

In einer Baumschutzverordnung, die von der jeweiligen Kommune beschlossen werden kann, wird festgelegt, dass Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nicht mehr ohne Weiteres gefällt werden dürfen - und wenn doch, dann meist nur gegen Ersatzpflanzungen. Ausnahmen dabei sind zum Beispiel Obstbäume.

Keine Privatangelegenheit

Den Grundstücksbesitzern, die sich in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sehen, hielt Schunk entgegen, dass ein alter, klimabedeutsamer und stadtbildprägender Baum eben keine Privatangelegenheit sei. Und ein Baum sei grundsätzlich schützenswert. red