Nummer 405 wird "Rangenwiesen"

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von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger

Mühlhausen — "Rangenwiesen" wird das neue dörfliche Mischgebiet heißen, das am östlichen Ortseingang von Mühlhausen (auf der Flur Nummer 405) ausgewiesen werden soll. Durch ihre Zustimmung brachten die Räte in der Sitzung am Mittwoch das Verfahren für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan auf den Weg. Die Bauleitplanung wird für den bereits in der Umgebung tätigen Christbaumzüchter Jürgen Bechmann den Weg frei machen für die Erweiterung seines Betriebs. Ingenieur Georg Schreiber vom Höchstadter Planungsbüro Maier erläuterte den Planentwurf. Das Konzept sei bei einem Scopingtermin bereits mit den beteiligten Behörden abgestimmt worden, so Bürgermeister Klaus Faatz (CSU). Entlang der Staatsstraße ist eine Wohnnutzung mit drei Bauplätzen, jeweils mit einer Größe von rund 1200 Quadratmetern, vorgesehen.


Platz für Christbäume

Der südliche Teil des Geländes soll der Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebs und als Umschlagplatz für Christbäume dienen. Geplant sei eine Halle mit mehr als 1000 Quadratmetern, die zum Teil gewerblich, zum Teil landwirtschaftlich genutzt werden soll.
Die Wohnflächen müssen vom übrigen Bereich abgetrennt werden, so Schreiber. Die unterschiedliche Nutzung wird durch einen zehn Meter breiten Grünstreifen deutlich gemacht. Durch einen Grünzug soll außerdem eine Ortsabrundung geschaffen werden. Der Bebauungsplan ermöglicht die Bebauung durch Einzel- und Doppelhäuser. Die Firsthöhe darf maximal zehn Meter, die Traufhöhe maximal sieben Meter betragen. Die wegen der Zufahrt beantragte Versetzung des OD-Steines (er setzt die Ortsdurchfahrt fest), werde von der Regierung als "als sehr unwahrscheinlich" eingestuft, informierte Faatz. Daher sei auch nur eine einzige Zufahrt von der Staatsstraße möglich.
Für die Bebauung werden Ausgleichsflächen in der Nähe von Weingarts greuth nötig. Dort kann eine abgeerntete Christbaumkultur aufgewertet werden. Die Kosten trage der Antragsteller. Die Erschließung, Beleuchtung, eine eventuelle Weiterführung des Gehsteigs müssen in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.