Norma will am Röttenbacher Lager wegen Lärmbelästigung nachbessern

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Die Beladung von Lastwagen am Norma-Zentrallager im Süden von Röttenbach stellt insbesondere nachts eine Lärmbelästigung dar. Laufende Kühlanlagen und laute Geräusche beim Überfahren der Laderampen du...

Die Beladung von Lastwagen am Norma-Zentrallager im Süden von Röttenbach stellt insbesondere nachts eine Lärmbelästigung dar. Laufende Kühlanlagen und laute Geräusche beim Überfahren der Laderampen durch Gabelstapler sollen die Ursache sein. So sehen es zumindest einzelne Anwohner, die seit Anfang des Jahres mit einer Unterschriftensammlung dagegen protestieren. Schon im Juli 2018 seien beim Landratsamt erste Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung eingegangen.

Bürgermeister Ludwig Wahl (FW) berichtete am Montagabend im Gemeinderat, dass es mittlerweile einen Runden Tisch mit allen Beteiligten gegeben hat. Die Norma habe dabei bekräftigt, dass man sich des Problems weiter annehmen möchte und dass in den vergangenen Jahren bereits um die 500 000 Euro in den Lärmschutz investiert worden seien. Nun will das Unternehmen Gummimatten an den Laderampen testen, um die Geräuschentwicklung zu dämpfen. Auch die Aufschüttung eines Lärmschutzwalls ist im Gespräch.

Vonseiten der Gemeinde seien jedoch keine entsprechenden Maßnahmen geplant, so Wahl. Man habe allerdings unabhängige Messungen beauftragt und die Ergebnisse bereits übermittelt. "Die Interpretation obliegt jetzt dem Landratsamt." Kritisch sieht der Bürgermeister jedoch den Umstand, dass die genehmigungsrechtlichen Grundlagen die aktuelle Nutzung, zum Beispiel im Nachtbetrieb, nicht abdecken.

Beschäftigen musste sich das Gremium auch mit der Klage eines Grundstückbesitzers in der Hannberger Straße bezüglich der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans "Klingenweiher". Der Beschwerdeführer wirft der Gemeinde vor, die Aufstellung eines parzellenmäßigen Planes schuldhaft versäumt zu haben und dass es sich beim derzeitigen Bebauungsplan lediglich um Entwürfe handelt.

Durchaus komplex wird der Sachverhalt dadurch, dass es sich dabei um einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1986 handelt, der seitdem mehrmals überarbeitet wurde. Für zusätzliche Verwirrung sorgt ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1999, der damals neu hinzugekommene Grundstücke als außerhalb des Bebauungsplans liegend einstufte. Ein Umstand, der auch Gemeinderat Lothar Saulich (SPD) irritiert.

Bauamtsleiter Andre Schuster versuchte, mit seinen Ausführungen Licht ins Dunkel zu bringen. Nach Auffassung der Gemeinde liege ein ordnungsgemäßer Bebauungsplan vor, der alle fraglichen Grundstücke bis auf einen kleinen Randstreifen umfasse. Da hier aber keine städtebauliche Relevanz vorliege, könne man auch diesen kleinen Außenbereich als vom Bebauungsplan abgedeckt betrachten.

Warum der Gemeinderat 1999 die Grundstücke in den Außenbereich verlegte, sei nicht mehr nachvollziehbar. Da es aber im Anschluss keine Änderung des Bebauungsplans gegeben hat, gelte der ursprüngliche Plan. Der Gemeinderat folgte in seiner Abstimmung mit 12:1 (Gegenstimme Saulich) dieser Argumentation. Im Anschluss kündigte Kläger Stefan Fabry an, den Sachverhalt weiter juristisch klären zu lassen und drohte mit einer Schadensersatzklage. Er vertritt die Ansicht, dass es sich bei den 1999 umstrittenen Flächen um eigenständige Grundstücke handelt, die er aber unter dem gültigen Bebauungsplan nicht richtig nutzen könne.