Neueste Förderungen

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Bauherren und Hausbesitzer können in diesem Jahr auf neue Förderprogramme fürs Heizen mit erneuerbaren Energien und für Fenstertausch oder Dämmung zurückgreifen.

Das Büro Energie und Klima des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel die Förderprogramme des Staates grundlegend geändert haben. Seit 1. Januar wird die Errichtung von neuen Öl- oder reinen Gas-Brennwert-Heizungen nicht mehr staatlich gefördert.

Lediglich manche Hersteller von Öl-Heizungen gewähren derzeit noch Zuschüsse. Andererseits wurden die Zuschüsse des Bundes fürs Heizen mit erneuerbaren Energien (Solarthermie, Holzheizungen und Wärmepumpen) sowie für Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen deutlich erhöht.

Um die Bürger über die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten zu informieren, fand im Kulturraum St. Gereon des Landratsamts Forchheim ein Vortrag statt. Ein energieeffizientes Wohnhaus ist der Wunsch vieler Bauherren und Hausbesitzer. Um sich über das seit 2020 deutlich verbesserte Fördermittelangebot des Staates einen Überblick zu verschaffen, kamen etwa 120 Zuhörer zum Vortrag.

Die Energie-/Fördermittelexpertin des Landratsamts, Christine Galster, informierte über die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), der KFW-Bankengruppe und des Freistaates Bayern. Wer sich für eine Heizungsmodernisierung, den Austausch der Fenster oder Dämmmaßnahmen entscheidet, spart nicht nur Energie, sondern erhält dazu vom Staat Zuschüsse. In diesem Zusammenhang betonte Christine Galster, dass die Fördermittel unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten, oftmals sogar schon vor Auftragserteilung, beantragt werden müssen.

Zuschüsse bis 80 Prozent

Für die Begutachtung eines bestehenden Gebäudes im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten gibt es zum Beispiel 80 Prozent Zuschuss. Anhand eines individuellen Sanierungsfahrplans wird dann aufgezeigt, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten.

Im weiteren Verlauf des Vortrags informierte die Expertin über die seit Januar geltenden Förderkonditionen des Bafa fürs Heizen mit erneuerbaren Energien. Seitdem werden der Einbau von Solarthermieanlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen mit bis zu 35 Prozent, bei Austausch der alten Öl-Heizung sogar bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Zuschüsse können für Neubauten und Bestandsgebäude abgerufen werden, wobei für Neubauten strengere technische Mindestanforderungen gelten.

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle wie beispielsweise Fenstertausch oder Dämmmaßnahmen können Besitzer von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder Eigentumswohnungen über die KFW Zuschüsse von bis zu 40 Prozent bekommen.

Ebenfalls verbessert haben sich seit einigen Wochen die Fördersätze für Neubauten. So gibt es über das KFW-Programm Energieeffizient Bauen für die Errichtung besonders energiesparender Wohngebäude, sogenannte Effizienzhäuser, bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss auf die Kreditsumme.

Mindestanforderungen

Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Förderprogramme bestimmte technische Mindestanforderungen gelten. So müssen beim Einbau von Wärmepumpen bestimmte Jahresarbeitszahlen erreicht, bei einer Holzheizung entsprechend große Pufferspeicher vorgesehen oder bei Solarthermieanlagen Mindestkollektorflächen installiert werden.

Bei der Erneuerung von Fenstern und/oder Balkon- und Haustüren sowie bei Dämm-Maßnahmen gelten Vorgaben hinsichtlich der sogenannten U-Werte. Dieser U-Wert gibt an, welche Wärmeleistung bei einem Grad (ein Kelvin) Temperaturunterschied zwischen Außen- und Innenfläche pro Quadratmeter Bauteil strömt. Die Einheit des U-Werts ist Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Je kleiner der U-Wert, umso geringer die Energieverluste. Bei Fenstern ist in der Regel ein Wärmedurchgangskoeffizient beziehungsweise U-Wert von 0,95, bei Haustüren ein U-Wert von 1,3 einzuhalten.

Elektronische Antragstellung

Darüber hinaus gab es Hinweise zur elektronischen Antragstellung. Während die Bafa-Zuschüsse von den Eigentümern ohne Energieberater übers Internet beantragt werden können werden, muss bei den KFW-Programmen ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden, dessen Bestätigung für die Antragstellung erforderlich ist. Im weiteren Verlauf gab es Informationen zu den KFW-Förderprogrammen "Altersgerecht umbauen - Barrierereduzierung und Einbruchschutz", "Erneuerbare Energien" und zum "Wohneigentumsprogramm" sowie zum bayerischen PV-Speicher-Programm, über das Zuschüsse für die Anschaffung eines neuen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage gewährt werden.

Steuerliche Abschreibung

Abschließend wurde von der Referentin noch auf die neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen eingegangen. Demnach können Eigentümer von Wohngebäuden, die sie selbst bewohnen, 20 Prozent der energetischen Sanierungskosten, maximal 40 000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss der Sanierung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies gilt für Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind, und für energetische Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 durchgeführt werden. Jedoch können bei Inanspruchnahme der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit für die gleichen Maßnahmen dann keine anderen Fördermittel des Bafa oder der KFW genutzt werden. red