Müllabfuhr wird teurer

1 Min
Die Abfallgebühren im Landkreis Kulmbach steigen ab dem 1. Januar 2022 um 8,2 Prozent.
Die Abfallgebühren im Landkreis Kulmbach steigen ab dem 1. Januar 2022 um 8,2 Prozent.
S. Farkas

Kreistag  Die Abfallgebühren im Landkreis Kulmbach steigen ab Januar um 8,2 Prozent. Damit liegt man immer noch günstiger als in den 1990er Jahren. Eine wesentliche Änderung gibt es bei der Biotonne.

Die Müllgebühren im Landkreis Kulmbach steigen, bleiben aber auch nach der Erhöhung unter dem Stand der 1990er Jahre. Der Kreistag hat der vom Umweltausschuss im Oktober empfohlenen Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der vorgelegten Fassung einstimmig zugestimmt.

Damit kommt es ab dem 1. Januar 2022 zu einer Gebührenerhöhung von 8,2 Prozent. Für Landrat Klaus Peter Söllner (FW) waren die seit Jahrzehnten vergleichsweise eher niedrigen Kosten ein Zeichen, " dass wir in der Abfallentsorgung sehr gut und erfolgreich unterwegs sind."

Sachgebietsleiter Günter Söllner hatte dem Kreistag das der Kalkulation zugrundeliegende Mengengerüst vorgelegt. Der Abfallexperte wies darauf hin, dass künftig für die Nutzung der Biotonne keine zusätzliche Gebühr mehr erhoben wird. Günter Söllner: "Sowohl der Nutzer der Biotonne als auch derjenige, der diese Leistung nicht in Anspruch nehmen will, zahlt künftig den gleichen Gebührensatz."

Die Preise steigen

Da mit dieser Maßnahme ein Anstieg der Biomüllmengen zu erwarten ist, ab 2023 schätzt man mit 600 Tonnen im Jahr, wurden die Restmüllmengen zunächst konstant und für die Folgejahre um eben jene 600 Tonnen niedriger kalkuliert. Beim Sperrmüll wurde eine Steigerung von 1,6 Prozent berechnet. Für die Abfuhr selbst werden zum Teil erhebliche Preissteigerungen von bis zu 18 Prozent beim Rest- und Sperrmüll beziehungsweise fünf Prozent beim Biomüll erwartet.

Aufgrund der gestiegenen Lohn- und Betriebsmittelkosten rechnet der Kreis mit entsprechenden Anpassungen der Unternehmen.

"Die Kosten für die abfallwirtschaftlichen Leistungen können nicht mehr vollständig durch die derzeitigen Einnahmen gedeckt werden", erläuterte Sachgebietsleiter Günter Söllner. Zum Ausgleich habe man auch die vorhandene Rücklage in Anspruch genommen und künftige Rückflüsse aus Umlagen einbezogen. Eine Kostenminderung ist dennoch in der neuen Gebührensatzung enthalten: Die Sammlung von Kühlgeräten aus nicht privaten Haushalten wurde aufgrund eines günstigeren Angebotes auf 18 Euro je Gerät festgesetzt. Vorher waren es 31,40 Euro.

Mit einem ehrenden Gedenken gedachte der Kreistag der verstorbenen früheren Kreisräte Robert Hartmann (SPD), Cosima Asen (Die Grünen) und Herwarth Schomberg (SPD).