Der Marktgemeinderat Schondra hat sich bei der jüngsten Sitzung einstimmig für die Teilnahme im Rahmen der Förderung der Klimaschutzkoordination für den Landkreis Bad Kissingen ausgesprochen. Dazu...
Der Marktgemeinderat Schondra hat sich bei der jüngsten Sitzung einstimmig für die Teilnahme im Rahmen der Förderung der Klimaschutzkoordination für den Landkreis Bad Kissingen ausgesprochen. Dazu soll eine Personalstelle beim Landratsamt eingerichtet werden, so dass auch kleine Kommunen eine Möglichkeit haben, zum Beispiel eine Treibhausbilanz ihrer Gemeinde erstellen zu lassen und dann entsprechende Klimaschutzmaßnahmen einzuleiten. Bei zehn teilnehmenden Gemeinden würden die Kosten für den Markt Schondra 638 Euro pro Jahr betragen.
Zu Beginn der Sitzung hatte es gleich zwei Anträge zur Änderung der Tagesordnung gegeben. Der Antrag von Horst Conze (ABS) zur Behandlung eines Tagesordnungspunktes im öffentlichen Sitzungsteil erledigte sich mit dem Hinweis auf Mietpreise, die dabei zur Sprache gekommen wären. Dagegen hat der Antrag des 3. Bürgermeisters Jürgen Metz, der drei weitere Punkte öffentlich behandelt sehen wollte, bei vier Gegenstimmen eine Mehrheit erhalten. In zwei Fällen handelte es sich um die Nachgenehmigung von Rechnungen: Die Stadtwerke Bad Brückenau erhalten für das Spülen und die Kamerabefahrung des Abwasserkanals von Singenrain zur Kläranlage in Schönderling 7100 Euro und die Firma Glöckler für den Ausbau des Forstweges in der Abteilung "Streit" 8800 Euro. Bei dem dritten Tagesordnungspunkt ging es um den Straßenausbau in der Helmersbachstraße und in der Mühlstraße.
Im Laufe der Diskussion sah sich der geschäftsleitende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft, Lothar Ziegler, der als Protokollführer anwesend war, veranlasst, darauf hinzuweisen, dass über Stundensätze auf keinen Fall öffentlich beraten werden darf. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt wieder in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verlegt.
Zwei Bauanträge im Gewerbegebiet "Schildeck II" beschäftigten die Ratsmitglieder. Bei einem Antrag ging es um die Befreiung nach § 31 Abs. 1 BauGB hinsichtlich der festgesetzten öffentlichen Grünfläche, auf der Parkplätze angelegt werden sollen. Die in Frage kommende Fläche wurde vom Antragsteller noch nicht erworben. 2. Bürgermeister Jochen Henz hielt es außerdem für notwendig, dass die Gemeinde eine Zufahrt zu dem noch zu errichtenden Lärmschutzwall erhält.
Antrag abgelehnt
Da die endgültige Grünordnung damit noch nicht geklärt ist, lehnten die Räte den Antrag bei einer Gegenstimme ab. Auf dem Grundstück "Im Baumgarten 6" soll eine Lagerhalle mit einer Grundfläche von 36 mal 26 Metern errichtet werden. Hier vermissten die Ratsmitglieder eine Entwässerungsplanung und Angaben zur vorgesehenen Nutzung. Die Entscheidung über den Antrag wurde deshalb vertagt.
Frage nach Förderung