Im Bereich Dürrerain-Löhrwiesen in Neuses-Poxstall hat sich ein Bauherr über Auflagen hinweggesetzt. Die Mitglieder des Ebermannstadter Bauausschusses suchten nach einem tragfähigen Kompromiss.
Josef Hofbauer Da blieb den Mitgliedern des Ebermannstadter Bauausschusses nur noch Schadensbegrenzung. Entgegen der vorgelegten Planung hatte ein Häuslebauer aus Neuses-Poxstall massive Stützmauern errichtet. Da stimme die tatsächliche Situation nicht mit der Planung überein, monierte Stadtrat Christian Kiehr (NLE). Eine Situation, die so nicht hinnehmbar sei, waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig.
Bei der Errichtung der 4,60 Meter hohen, festungsartigen Mauern hatte der Bauherr auch gleich die darunter liegende Wasserleitung der Stadtwerke überbaut. In einem Schreiben stellten der Wasserversorger den Grundstückseigentümer vor die Wahl, entweder die Leitung in diesem Bereich auf seine Kosten verlegen zu lassen oder im Schadensfalle die Kosten für die notwendigen Arbeiten zu übernehmen. Hier schlossen sich die Mitglieder des Ausschusses der Forderung der Stadtwerke an. "Den Auflagen der Versorgungsbetriebe ist Folge zu leisten", formulierte Stadtrat Ludwig Brütting (FW).
Stützmauern sind ein Schwarzbau
Ursprünglich hatte der Bauherr die Auflage, das natürliche Gelände weitestgehend beizubehalten und nicht durch Abgrabungen oder Auffüllungen zu verändern. Nun aber liegt der Fußboden im Erdgeschoß beachtliche 5,20 Meter über dem Niveau der Straße. Hieraus ergäben sich auch die massiven, 4,60 Meter hohen Stützmauern. Ein Schwarzbau. Dennoch wehrt sich der Bauherr gegen einen Rückbau der Mauern.
Um eben diesen Rückbau der Terrasse einschließlich der Stützmauern zu vermeiden und das massive Erscheinungsbild der Mauern zu mildern, ist die Errichtung eines vorgelagerten Carports mit begrüntem Dach als Alternativlösung angedacht. Eine Begrünung der Mauern soll zudem die Wucht des Bauwerkes kaschieren. Entlang der Straße muss der Bauherr die Böschung wieder herstellen, wodurch in diesem Bereich die Mauer verdeckt wird.
Die Böschung muss auch auf dem darunterliegenden städtischen Grundstück wieder hergestellt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Stützmauern begrünt werden, der Carport eine Dachbegrünung erhält und die Böschung wieder hergestellt wird, stimmte der Bauausschuss dem Bauwerk zu. "Dadurch wird es allenfalls erträglicher, nicht schöner" kommentierte Stadtrat Klaus Neuner (CSU).
Zur Auflage machte das Gremium dem Bauherrn auch, er müsse dafür Sorge tragen, dass die Böschung auf der gegenüberliegenden Seite der Mauer entlang der Zufahrt zu seinem Grundstück gesichert wird. Es soll verhindert werden, dass die Böschung durch Starkregen abgetragen wird.