Lonnerstadt kümmert sich um Gewerbeflächen

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Zur Ausweisung des Lonnerstadter Gewerbegebiets "Edelgraben II" im Flächennutzungsplan meldeten das Landratsamt, die Regierung von Mittelfranken und der Pla...

Zur Ausweisung des Lonnerstadter Gewerbegebiets "Edelgraben II" im Flächennutzungsplan meldeten das Landratsamt, die Regierung von Mittelfranken und der Planungsverband Nürnberg Bedenken an. Der Grund dafür ist, dass es noch einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 für ein Gewerbegebiet "Edelgraben I" gibt. Dieser wurde jedoch nie realisiert, da die Erschließung nicht wirtschaftlich erschien.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung galt es, die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans abzuwägen. Das bedeutete, einen Bedarfsnachweis für das neue Gewerbeland zu erbringen, außerdem eine Begründung, weshalb Lonnerstadt den bestehenden Bebauungsplan für den "Edelgraben I" nicht aufheben will. "Da haben wir Geld reingesteckt. Das können wir nicht in den Wind schießen", argumentierte Hermann Popp (SPD/FWG).
Lonnerstadt wolle seine gewerbliche Entwicklung in den kommenden Jahren verbessern, wurde argumentiert. Es lägen mehrere Anfragen von ortsansässigen Gewerbetreibenden vor, die ihre Betriebe erweitern möchten. Die Marktgemeinde könne aber aktuell überhaupt keine erschlossenen Gewerbeflächen anbieten. Novamed, ein Unternehmen für Medizintechnik, das sich vor einiger Zeit in Lonnerstadt am Marktplatz angesiedelt hat, würde ohne Erweiterungsmöglichkeit wieder abwandern. "Daran hängen 30 Arbeitsplätze", betonte Horst Gäck (SPD/FWG).


Erschließung wird günstiger

Durch das neue Gewerbegebiet werde auch die Erschließung des Gebiets "Edelgraben I" wirtschaftlicher, da die vorhandene Infrastruktur mit genutzt werden könne, begründet die Gemeinde ihr Festhalten am bestehenden Bebauungsplan aus 2006. Hebe man diesen auf, würden künftige Erweiterungsplanungen wesentlich kostenintensiver. Das neue Gewerbegebiet werde durch Kooperation mit einem privaten Investor möglich. Mit den 3,8 Hektar Gewerbeflächen könne der Bedarf des Investors (zur Errichtung von Lagerhallen) und die Nachfragen von ortsansässigen Betrieben gedeckt werden. Weitere freie Flächen stünden dann nicht mehr zur Verfügung. Ziel sei es jedoch, langfristig Gewerbeflächen anbieten zu können. Alle im Verfahren notwendigen Beschlüsse, wie auch der, an dem Bebauungsplan "Edelgraben I" festzuhalten, wurden einstimmig gefasst.