Geübter Trinker
Ein Kriminalbeamter bestätigte diese Ermittlungen. Der Angeklagte sei Stunden nach der Tat noch stark alkoholisiert gewesen. Es wurden 1,5 Promille festgestellt, auch Reste von Cannabis seien im Blut gefunden worden.
Ein Foto der Übergriffe habe der Mann zuvor noch an eine seiner Schwestern geschickt. Die Mutter sei nach der Tat total aufgelöst und völlig fertig gewesen.
„Er ist ein geübter Trinker“, erklärte eine Sachverständige. Zur Tatzeit habe der Angeklagte nach späteren Berechnungen 2,1 Promille im Blut gehabt. Trotz des hohen Konsums habe dieser nur wenig Ausfallerscheinungen gezeigt, was auch die Videoaufzeichnungen belegten.
„Er war sich seines strafbaren Handelns bewusst“, sagte die Gutachterin aus. Sie riet zu einer Alkoholtherapie in der Haft. Unbehandelt könne es nach dem Gefängnisaufenthalt ansonsten zu erneuten Straftaten durch den Angeklagten kommen.
In nichtöffentlicher Sitzung wurden die Plädoyers der Prozessbeteiligten gehalten. Das Kronacher Schöffengericht verurteilte den Mann am Dienstag zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung. Einen Teil der Haft muss er in einer geschlossen Entziehungstherapie-Einrichtung verbüßen.
In seinem Urteil erklärte Richter Matthias Jakob, dass man die Forderungen des Oberstaatsanwaltes mit drei Jahren Haft zugestimmt habe.
Trotz des hohen Alkoholkonsums habe der Angeklagte während der Übergriffe Videoaufnahmen machen können. Zu Lasten des 36-Jährigen gingen fünf nicht einschlägige Vorstrafen und die psychischen Folgen für die vergewaltigte Mutter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. dd