Reduzierter Mehrwertsteuersatz muss bleiben

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Aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie im Juli 2020 auf sieben...

Aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie im Juli 2020 auf sieben Prozent gesenkt. Nach aktueller Rechtslage sollen Speisen in Restaurants und Gaststätten ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert werden.

Gegen diese Regelung hat sich die Kreisstelle Lichtenfels des Dehoga Bayern positioniert und sich klar für die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie ausgesprochen.

Betrieben unter die Arme greifen

Landrat Christian Meißner unterstützt diese Forderung, denn als Landrat weiß er, dass der Tourismus in der Region nur mit einer funktionierenden Gastronomie und Hotellerie funktioniert. „Und hier müssen wir unseren Betrieben unter die Arme greifen, denn jeder Betrieb in dieser Branche, der fehlt, mindert die Attraktivität unseres Landkreises“, so Meißner weiter. Mit dieser Haltung liegt er auf einer Linie mit allen oberfränkischen Landräten, die in ihrer Sitzung am 27. September einstimmig die Beibehaltung des Steuersatzes von sieben Prozent gefordert haben.

Nach Ansicht des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent viele Gastronomen angesichts gestiegener Lebensmittel-, Energie- und Personalkosten vor existenzielle Herausforderungen stellen. red