Diskutiert wurde dabei vor allem die Frage, welche Orte künftig weiterhin regelmäßig an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden sollen. Bislang gilt als Maßstab eine Mindestgröße von 150 Einwohnern.
Diese Grenze steht nun auf dem Prüfstand. „Die Frage ist: Bleibt man bei den 150 Einwohnern? Oder geht man auf 200 oder 300 Einwohner“, erläuterte Landrat Christian Meißner.
Fallen 60 Haltepunkte weg?
Welche Auswirkungen eine Anhebung hätte, machten die Vertreter des VGN deutlich. Würde die Grenze auf 200 Einwohner steigen, entfielen im Landkreis 13 reguläre Haltestellen.
Zudem würden zahlreiche sogenannte „Unterwegshalte“, also Haltestellen, die auf dem Weg zu größeren Orten bedient werden, entfallen. Insgesamt könnten dadurch mehr als 60 Haltepunkte wegfallen.
Neben der Erschließung einzelner Orte spielten auch Erreichbarkeit und Bedienhäufigkeit eine wichtige Rolle.
Bernhard Storath regte an, mehr Parkmöglichkeiten an wichtigen Haltestellen zu schaffen, um den Umstieg auf Bus und Bahn zu erleichtern.
Auch die Vernetzung über Landkreisgrenzen hinaus war Thema der Beratung.
Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner sprach sich dafür aus, sich beim öffentlichen Nahverkehr stärker mit den Nachbarlandkreisen zusammenzuschließen. Als Beispiel nannte sie Verbindungen von Marktgraitz in Richtung Coburg.
Sebastian Müller hob die Bedeutung eines verlässlichen Schülerverkehrs hervor. Gerade Schüler müssten pünktlich zur Schule gelangen und nach dem Unterrichtsende ohne lange Wartezeiten wieder nach Hause kommen.
Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans läuft bereits seit Ende 2025. Bürger konnten sich im April sowohl online als auch bei einem Bürgerdialog mit Anregungen einbringen.
Diese fließen ebenso in die Planungen ein wie die Ergebnisse einer nun folgenden Schwachstellenanalyse. Auf deren Grundlage soll im nächsten Schritt ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden. Zudem läuft aktuell eine Fahrgastzählung, deren Ergebnis aber noch nicht vorliegt.
Die Mitglieder des Kreistags stimmten der Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans einstimmig zu. Bis Mitte 2027 soll dann der neue Nahverkehrsplan im Detail fertiggestellt sein.
Bereits im dritten Quartal 2027 beginnt die Neuausschreibung von drei der fünf bestehenden Linienbündel. Für diese Vergaben gelten dann erstmals die Vorgaben des aktualisierten Nahverkehrsplans.