Kürzlich fand die Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für Organisations- und Personalfragen bei den oberfränkischen Landratsämtern in Lichtenfels...
Kürzlich fand die Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für Organisations- und Personalfragen bei den oberfränkischen Landratsämtern in Lichtenfels statt. Der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberfranken im bayerischen Landkreistag, der Lichtenfelser Landrat Christian Meißner (CSU), betonte dabei, dass die bayerischen Landratsämter nach den Herausforderungen der vergangenen Jahre mit Corona, Ukrainekrise und Flüchtlingswelle vor weiteren großen Problemen stünden. Gerade die Umsetzung der Ausweitung der Wohngeldberechtigung und die anstehende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen gestalten sich angesichts des Fachkräftemangels auch im öffentlichen Verwaltungsbereich sehr schwierig. Auch die sozialen Bereiche der Kommunen (Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) sind hiervon betroffen.
Temporärer Ersatz nötig
Die Notwendigkeit von Leiharbeitskräften als temporärer Ersatz für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kostenexplosionen im Energiesektor führen hier zu enormen Kostenbelastungen, welche die Einrichtungen selbst an den Rand des finanziell Machbaren bringen und somit Hilfe durch die kommunalen Träger notwendig macht. Zukünftig können auch Schließungen ganzer Einrichtungen aufgrund von Personalmangel nicht ausgeschlossen werden. Somit müssen nachhaltige und zukunftsfähige Personalkonzepte entwickelt werden.
Die aktuelle Situation im Bereich Bau und die hohe Inflation belasten zudem zunehmend die öffentlichen Haushalte. Die anfallenden Sachausgaben werden in vielen Fällen vom Staat übernommen die in diesem Zusammenhang steigenden Personalkosten verbleiben jedoch bei den Landkreisen als Träger der Landratsämter und müssen aus pauschalen Finanzzuweisungen oder über die Kreisumlagen gedeckt werden.
Bei der Regierung beschweren
„Die bayerischen Landratsämter als unterste staatliche Verwaltungsbehörden sind in vielen Rechtsbereichen nur Ausführende, welche die Weisungen von Bund und Land – die teilweise häufig erst sehr kurzfristig durch Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht werden – in der Fläche umsetzen müssen.“ Dies gelte besonders auch für die Unterbringung von Flüchtlingen. Diese werden nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt. Über die Regierungen erfolgt dann die Zuteilung auf die Landratsämter. Jene müssen dann regeln, wie die Unterbringung vor Ort sichergestellt werden kann. Aktuell müssen für diesen Zweck leider auch Turnhallen belegt werden, da adäquater Wohnraum nicht zur Verfügung stünde. Ansprechpartner für die Belange und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sind daher eigentlich Berlin oder München. red