Ekkehard Roepert
Wer in Ebermannstadt einen Hund hält, muss ab Januar tiefer in die Tasche greifen. Bislang betrug die Steuer für den ersten Hund 50 Euro, jetzt sind es 60 Euro. Für den Zweithund sind neuerdings 120 Euro fällig (bislang 100 Euro). Doch wirklich teuer wird es für die Besitzer von Kampfhunden, denn in der neuen Satzung gibt es keinen Passus mehr, der das sogenannte Negativzeugnis berücksichtigt.
15-facher Steuersatz
Das heißt: Die Zeugnisse, die einem Kampfhund bestätigen, dass er keinesfalls aggressiv ist und ein ganz normales Verhalten an den Tag legt, werden bei der Besteuerung nicht mehr berücksichtigt; das ist keine spezifische Ebermannstadter Regelung, sondern die neue Gesetzeslage. Die besagt, dass der 15-fache Steuersatz für Kampfhunde durch ein Negativzeugnis nicht mehr zu umgehen ist. In Ebermannstadt betrifft das laut Kämmerer Wolfgang Krippel allerdings nur drei Hundehalter. Die müssen im Januar den Kampfhundesteuer-Satz von 900 Euro pro Jahr zahlen. Wer sich einen zweiten Kampfhund leisten wollte, müsste für den 1800 Euro berappen.
Eingezäunte Parks für Hunde
Sew Jörgensen, die einige Jahre in den USA lebte und in Ebermannstadt einen Hundesalon betreibt, findet die Hundesteuerpolitik grundsätzlich kritikwürdig. "In Deutschland hat man nicht viel davon." In ihrem ehemaligen Wohnort Phoenix Arizona zum Beispiel sei die Steuer nicht nur deutlich niedriger; vor allem gebe es eingezäunte Hundeparks. Das erspare ärgerliche Auseinandersetzungen mit Joggern und Spaziergängern.
Die Ebermannstadterin hat selbst fünf Hunde. Was Jörgensen am meisten an der Hundesteuerdebatte nervt, ist die Kategorisierung in "normale Hunde" und "Kampfhunde". Dahinter stecke ein Missverständnis, was Hunderassen betreffe. "Früher war es der Dobermann, jetzt ist es der Pitbull. Es ist eine missverständliche Definition, sie als Kampfhunde zu bezeichnen, das sind ganz normale Hunde. Jeder Hund kann ein Kampfhund sein, wenn der Mensch ihn dazu ausbildet."
Die Kategorie der Kampfhunde macht auch für Stadträtin Antje Müller (FDP/BFE) die neue Steuersatzung inakzeptabel. "Die Halter können beweisen, dass die angebliche Aggressivität auf ihre Hunde nicht zutrifft." Daher, so Müller, sollten diese Hunde in Ebermannstadt weiterhin "wie Listenhunde der Kategorie eins" behandelt werden.
Ungerechtigkeit?
Auch Franz Josef Kraus (FDP/BFE) sprach von einer "rückwirkenden Ungerechtigkeit" gegenüber jenen Hundehaltern, die für ihre Tiere ein "Negativzeugnis" erworben hätten und nachweisen könnten, dass ihre Tiere nicht aggressiv seien.
Trotz dieser Einwände stimmte die große Ratsmehrheit für den "Neuerlass" der Hundesteuersatzung. Bedauerlich findet Sew Jörgensen dies auch deshalb, weil die relativ hohen Steuern für zweite und dritte Hunde verhinderten, dass "mehr Menschen einen Hund adoptieren".