Gemeinderat Die Wirsberger Gemeinderäte befassten sich mit der geplanten Wand entlang der B 303.
Wirsberg — Die Lärmschutzmaßnahmen an der B 303 mit der Schaffung eines begleitenden Radweges waren am Dienstagabend in der Sitzung des Marktgemeinderates das beherrschende Thema. Abteilungsleiter Konstantin Starke vom Staatlichen Bauamt Bayreuth stellte dem Gremium - Corona geschuldet wohnten nur wenige betroffene Anlieger der Sitzung bei - den aktuellen Sachstand vor und zeigte dabei auch den Umgriff der Planung auf, der von der Behelfszufahrt zur Siedlung "Im Gut" bis zur Einmündung in den bereits bestehenden Geh- und Radweg "Wirsberg-Himmelkron" entlang der B 303 reicht.
Konstantin Starke ging zunächst auf die Historie des Projektes ein und verwies auf ein gemeinsames Gespräch mit den Betroffenen im Jahr 2019. Danach erfolgte die Überprüfung der Lärmsituation und ein Jahr später kam es zum Einbau eines lärmmindernden Asphalts. Vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgte noch im gleichen Jahr eine Absenkung der Lärmschutzgrenzwerte und die führte dann, wie Starke feststellte, zur erneuten Überprüfung der Lärmbetroffenheit des Wohngebiets "Im Gut".
Konstantin Starke: "Wir sind dann die neue Rechtslage angegangen und haben geprüft, wie man den Lärmschutz an der B 303 verbessern kann." Die wirtschaftlichste Lösung ist nach den Worten von Abteilungsleiter Konstantin Starke ein Lärmschutzwall, der aber platzbedingt entlang der B 303 nicht möglich ist. Das gleiche gelte auch für eine Wall-Wand-Kombination und damit komme nur eine Lärmschutzwand in Frage, die in den Sommermonaten vom Staatlichen Bauamt auch weiterverfolgt wurde. Zu den Grundlagenermittlungen gehörte auch die Berechnung der Lärmbetroffenheit, die technische Lösung und der begleitende Geh- und Radweg mit einer Variantenuntersuchung:
Variante 1: Lärmschutzwand ohne Geh- und Radweg; die Lärmschutzwand hat entsprechend der schalltechnischen Berechnungen eine Höhe von 4 Metern über dem Fahrbahnrand der B 303. Das Bankett vom Fahrbahnrand zur Lärmschutzwand würde 1,80 m und der Wartungsweg hinter der Wand zu den Wohngrundstücken 1,50 m breit sein.
Variante 2: Geh- und Radweg hinter der Lärmschutzwand; auch hier eine 4 Meter hohe Lärmschutzwand und danach ein 50 cm breiter Sicherheitsstreifen, ein 2,50 m breiter Radweg, ein Bankett mit 0,50 m und eine Mulde mit 1,50 m
Variante 3: Geh- und Radweg vor der Lärmschutzwand; die Lärmschutzwand hat hier eine Höhe von 5,50 Meter. Nach dem Fahrbahnrand der B 303 käme ein 1,50 m breites Bankett, eine 2 m breite Mulde, anschließend ein zweites Bankett mit 0,50 m Breite und danach ein 2,50 m breiter Radweg. Zur Lärmschutzwand ist ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m und zu den Grundstücken ein 1,50 m breiter Wartungsweg einzuhalten.