Ein „Rettungsanker“ bei der Heizkosten-Nachforderung

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Wer Heizkosten nachzahlen muss, hat – abhängig vom Einkommen – Anspruch auf Grundsicherung.
Wer Heizkosten nachzahlen muss, hat – abhängig vom Einkommen – Anspruch auf Grundsicherung.
Fabian Sommer, dpa

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf...

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der DGB Oberfranken hingewiesen. „Diese finanzielle Hilfe kann ein entscheidender Rettungsanker sein und sollte genutzt werden“, so DGB-Regionsgeschäftsführer Mathias Eckardt.

„Niemand, der durch Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Not gerät, muss sich dafür schämen, zum Jobcenter zu gehen.“ Bei der Grundsicherung , umgangssprachlich Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – gegebenenfalls über das vorhandene Einkommen . Ein Beispiel: Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung . Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung fällig ist, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. red