Wer in der Feuerwehr Dienst tut, hat auch einen Entschädigungsanspruch, wenn er zum Einsatz gerufen wird, während er eigentlich Freizeit hat. Das stellte Rechtsrätin Gabriele Amend bei der Sitzung des...
Wer in der Feuerwehr Dienst tut, hat auch einen Entschädigungsanspruch, wenn er zum Einsatz gerufen wird, während er eigentlich Freizeit hat. Das stellte Rechtsrätin Gabriele Amend bei der Sitzung des Stadtrates fest.
Die Beträge werden von der Stadt erstattet. Aber in Fällen wie etwa für eine Sicherheitswacht bei Veranstaltungen werden die Kosten auf den Veranstalter umgelegt. In der entsprechenden Satzung ist dafür ein Betrag von 13,70 Euro je Stunde vorgesehen. Der Anspruch betrage aber 15,10 Euro.
Nun soll die Satzung im Punkt Kostenersatz entsprechend geändert werden. Künftig gilt dann, dass die Stadt vom Veranstalter immer den Betrag erhebt, der auch an die Wehrleute nach dem jeweils geltenden Stundensatz ausgezahlt werden muss. Dem stimmte der Stadtrat ohne Gegenstimme zu. rlu