Die Frage ist für viele nicht mehr "Ob?" sondern "Wann?". Wenn die Ampel die Farben wechselt, ändern sich die jeweiligen Regeln für die Bürger in den betroffenen Landkreisen. In Erlangen-Höchstadt gilt gerade noch so Orange.
Michael Busch Der Herzogenauracher Bürgermeister German Hacker ist einer der ersten, der es auf Facebook postet: "Unser Landkreis Erlangen-Höchstadt ist seit heute in der Corona-Ampel von Grün nach Gelb gerutscht, der Inzidenzwert ist mit 40,8 über die Schwelle von 35 gekommen, aber unter 50, der Schwelle zu Rot." Am Sonntag hat er diese Meldung in die Runde gegeben, allerdings mit dem Wert von Samstag. Denn vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gab es am Sonntag bereits einen Wert von 47,35.
Ein Wert, den der Landrat Alexander Tritthart am späten Sonntag veröffentlichte. Beide mahnen zu Vorsicht. "Die kalte Jahreszeit stellt uns alle vor besondere Herausforderungen", hatte Tritthart auf der Homepage des Kreises Erlangen-Höchstadt geschrieben. Und die Zahlen ändern sich von Tag zu Tag. Mit Spannung wurden die Veröffentlichungen am Montag erwartet. Eine Steigerung des Inzidenzwerts um 0,65? Im Grunde wurde das erwartet, aber es kam anders als gedacht: noch keine Veränderung zum Vortag. Keinerlei Veränderung, was dafür sprechen könnte, dass die Zahlen dem RKI und dem LGL nicht rechtzeitig geliefert wurden.
Ampel für alle Gemeinden
Doch das "Damoklesschwert" hängt über dem Kreis: Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt könnte die Ampel bald Rot sein. Der Stand am 26. Oktober für den Landkreis Erlangen-Höchstadt: 424 Gesamtfälle zu diesem Zeitpunkt; in der Stadt Erlangen sind es 511 Gesamtfälle.
Wenn auch die Zahlen in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich sind, letztlich auf die Gemeinde gesehen im Regelfall auch weit von hohen Inzidenzwerten entfernt, gelten die "Ampelregeln" für alle. Bei der orangen Ampel galt bisher: Maximal zehn Personen oder zwei Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum. Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und Hochschulen. Sperrstunde ab 23 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr.
Wenige Ausnahmen
Die rote Ampel bringt weitere Einschränkungen. Maximal fünf Personen oder zwei Hausstände. Die Maskenpflicht besteht weiterhin. Aber eine eklatante Veränderung ist die Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr.
Eine nächste Veränderung gibt es bei dem Überschreiten des Wertes von 100: Bei den bestehenden Regeln kommt hinzu, dass ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr besteht. Maximal dürfen sich 50 Personen für Veranstaltungen aller Art treffen, mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demos und Hochschulen.
Eine erste Anordnung gibt es allerdings schon für die Stadt Herzogenaurach. Eine generelle Maskenpflicht gilt a rund um den Postkreisl . Die Grünanlage Höhe Bahnhofstraße bis zum Parkplatz hinter der Gaststätte Kreis´l. Des Weiteren das Gebiet um den Postkreisel von der Gaststätte Kreis´l in nördlicher Richtung bis zur südöstlichen Ecke der Polizeiinspektion Herzogenaurach und rund um dieses Gebiet. Ebenso gilt dort ein Alkoholverbot außerhalb der dortigen Gaststätten.