Internet merkt sich Beleidigungen lang

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Marco Meissner Dass man sich gut überlegen muss, welche Äußerungen man im Internet verbreitet, sollte einem 55-Jährigen aus dem Kreis Kronach bewusst sein. ...

Marco Meissner

Dass man sich gut überlegen muss, welche Äußerungen man im Internet verbreitet, sollte einem 55-Jährigen aus dem Kreis Kronach bewusst sein. Schließlich wurde er schon einmal wegen Volksverhetzung verurteilt. Seit Donnerstag dürfte er aber auch wissen, dass es nicht clever ist, beleidigende Inhalte nach dem Gerichtstermin weiter stehen zu lassen. Deswegen wurde er nämlich von Strafrichter Hendrik Wich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt.
Wie im Netz, so trat der 55-Jährige auch vor Gericht impulsiv und zum Teil mit derber Wortwahl auf. Das brachte ihm mehrere Rügen des Richters ein. Auf einen Anwalt hatte der Angeklagte verzichtet. "Ich kenne mich auch mit dem Grundgesetz aus, mit meinen Rechten", sagte er mit breiter Brust. Zunächst äußerte er sein Unverständnis darüber, warum er zum wiederholten Mal wegen seiner Facebook-Pamphlete über Flüchtlinge angeklagt war. Dann bemerkte er, dass sein neuer Account nur für Freunde sei, und der alte mit den rassistischen Äußerungen von ihm nicht mehr genutzt werde. Deshalb habe er sich nicht mehr darum gekümmert, sondern sich nur gewundert, dass noch jemand Zugriff darauf habe.
Ein Student, der Facebook-Seiten überprüft, und der ermittelnde Polizeibeamte versicherten im Zeugenstuhl, dass sie noch am Vortag die bedenklichen Posts im Internet vorgefunden haben. Der Angeklagte begründete seine Äußerungen mit der angeblichen, mehrfachen "Anmache" ausländischer Bürger gegenüber seiner elfjährigen Tochter. Er hielt sich weder für fremdenfeindlich noch für rechtsradikal. "Aber die Seiten, die Sie geteilt haben, sind rechtsradikal", betonte der Student. Und der Richter verwies darauf, dass immer noch der rechtsstaatliche Weg eingehalten werden müsse. Äußerungen, dass man Menschen auf der Flucht den Tod im Mittelmeer wünscht, und Beleidigungen "weit unter der Gürtellinie" sah Wich nur als Mittel, Hass zu schüren.
Staatsanwältin Susanne Heppel forderte die schließlich auch verhängte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 13 Euro. Der Angeklagte habe zwar eingeräumt, dass die Eintragungen noch im Netz stehen, er sei aber zwölffach vorbestraft (Betrug, Beleidigung, Falschaussage, Fahren ohne Versicherung). Und er habe die Einträge stehen lassen sowie mehrfach hetzerische Posts geschickt. Richter Wich betonte, dass sich der 55-Jährige als Veröffentlicher auch um die Löschung der Nachrichten kümmern müsse. Sollten die Meldungen weiter im Netz bleiben, werde man sich erneut vor Gericht treffen. Dabei gehe es nicht darum, die Freiheiten des Mannes zu beschneiden, sondern die Rechte ganzer Bevölkerungsgruppen nicht abzuwürgen.