Sexuelle Nötigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Sachbeschädigung, Körperverletzung - ein bekennender Asylantenhasser, "stolzer AFDler" und angeblicher Reichsbürger musste sich vor Gericht verantworten.
Michael Busch Er ist kein Rassist. Das betont der Angeklagte vor dem Erlanger Amtsgericht. "Ja, ich habe schon mal Sieg Heil gerufen und die linke Hand gehoben." Das sei ein Klamauk gewesen, schiebt er nach, die "falsche Hand" sei ein Zeichen dafür. "Ich hätte die rechte Hand heben müssen", erklärt er der Staatsanwältin.
Er ist kein Rassist, aber er erklärt, dass er der Beklagten bereits vor dem zu verhandelnden Fall vor dem Schöffengericht begegnet sei. "Da stand sie bei zwei Negern, die Asylbetrüger sind", erläuterte er die Vorgeschichte dem Gericht, wie es zu einer eskalierenden Situation am Burgberg im Dezember des vergangenen Jahres gekommen sein soll.
Eine Person of Color
Der 61-Jährige widerspricht den Ausführungen in der Anklageschrift. Darin wird ihm vorgeworfen, dass er die 30 Jahre alte Erlangerin am 21. Dezember angegriffen, sie sexuell genötigt, deren Hund getreten und ein Handy zertreten haben soll. Er selber führte aus, dass er unvermittelt, ohne erkennbaren Grund von der jüngeren Frau angegangen und mit einer Hundeleine regelrecht verprügelt worden sei. Sie sei die Aggressorin gewesen und soll ihn provoziert haben. Die Vorwürfe seien falsch. Der Vorfall habe auch nichts damit zu tun, dass die Frau dunkelhäutig ist, "eine person of color" wie sie erklärt.
Er gab zu, dass "ich Hass auf die Neger habe", es hatte im Jahr 2016 einen Vorfall gegeben. Auf die Frage des vorsitzenden Richters Hagen Förster, wie er diese Menschen erkenne, sagt er unverblümt: "Die erkenne ich." Dass die Frau, die als Nebenklägerin und Zeugin ebenfalls vor Gericht erschienen ist, in Erlangen geboren ist, die Staatsangehörigkeit deutsch besitzt, Immobilienkauffrau gelernt hat, als OP-Schwester arbeitet, das schien den Angeklagten vor Gericht nur zu belustigen.
Er gibt zu, dass er die Frau beleidigt habe - mit Begriffen, die unter der Gürtellinie liegen. Er verneint allerdings, dass er eine sexuelle Nötigung unterhalb der Rocklänge vollzogen habe. "Ich habe ihr nicht unter den Rock gegriffen, vielleicht im Laufe des Gerangels", sagt er. Er sagt auch, dass er die Frau nicht in den Schwitzkasten bringen wollte, auch wenn er dies bei der Polizei kurz nach der Tat etwas anders erzählt hatte.
Staatsanwältin Andres führte zu diesem Punkt aus, dass es bei einer sexuellen Nötigung nicht darauf ankomme, ob es zu einer Erregung des Ausführenden kommt. "Es geht dabei letztlich um die Erniedrigung", erklärt Nebenklagevertreter Lars Kittel. Und beide sind sich einig, dass es sich bei der Nötigung nicht um den alleinigen Grund handelt, um letztlich eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängen zu lassen - so der Antrag der Staatsanwältin.
Sachbeschädigung, Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen und Symbole, Beleidigung, Körperverletzung - das Zusammenspiel lasse letztlich auch keine Bewährung zu, auch wenn der ehemals bei Siemens arbeitende Mann ("Da habe ich auch mit Schwarzen zusammen gearbeitet.") Ersttäter sei.