Feuerwehr: erst erkunden, dann beschließen

1 Min
Neue Fahrzeuge für die Wehren? Eine Bedarfsplanung muss zuvor erstellt werden.
Neue Fahrzeuge für die Wehren? Eine Bedarfsplanung muss zuvor erstellt werden.
es

Wie viele Einwohner hat die Gemeinde? Wie ist die Verkehrssituation, gibt es Gewerbe vor Ort, Überschwemmungsgebiete, besondere Bauwerke? Die Antworte...

Wie viele Einwohner hat die Gemeinde? Wie ist die Verkehrssituation, gibt es Gewerbe vor Ort, Überschwemmungsgebiete , besondere Bauwerke? Die Antworten auf all diese Fragen müssen in einen Feuerwehrbedarfsplan einfließen, damit er eine aussagekräftige Funktion hat. Für die Aufstellung eines Bedarfsplans haben sich die Pommersfeldener Räte jetzt einstimmig ausgesprochen.

In der Sitzung stellten Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann und Kreisbrandinspektor Tobias Schmaus dem Gremium die Grundlagenermittlung dafür vor, sicherten der Gemeinde aber auch ihre Unterstützung bei der Erstellung des Bedarfsplans zu. Als Folgerung aus Gefahren-, Struktur- und Risikoanalysen soll der Bedarf der Gemeinde an Feuerwehrfahrzeugen , Gerätehäusern, Gerätschaften und Personal ermittelt werden. In den Fokus genommen wird auch der Zustand der Ausrüstungen, nicht zuletzt der Feuerwehrfahrzeuge . All dies ist im Ernstfall ausschlaggebend. Denn die Feuerwehren sollen innerhalb von zehn Minuten am Einsatzort sein.

„Wir haben einen weiten Weg vor uns“, sagte Bürgermeister Gerd Dallner nach dem Vortrag der beiden Referenten. „Dabei sind wir auf die Mitarbeit der Kommandanten angewiesen.“ Dallner erklärte, dass er mit sechs bis neun Monaten bis zur Fertigstellung des Bedarfsplanes rechne. Dieser sei für die Gemeinde kostenlos. „Wir wollen eine fundierte Grundlage für unsere Entscheidungen“, so Dallner. Die Umsetzung, beispielsweise bei empfohlener Anschaffung eines Fahrzeugs, müsse im Gemeinderat nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entschieden werden. Kreisbrandrat Bernhard Ziegmann erläuterte, dass „der Bedarfsplan eine Empfehlung für die Gemeinde ist“. Bindend sei er nicht, wobei jedoch bei groben Missständen durchaus Maßnahmen seitens der Kreisfeuerwehrführung eingeleitet werden können.