Ab sofort greifen im Landkreis Erlangen-Höchstadt weitere Lockerungen bei den Corona-Auflagen für die Bereiche Sport, Kultur und Gastronomie. Da die E...
Ab sofort greifen im Landkreis Erlangen-Höchstadt weitere Lockerungen bei den Corona-Auflagen für die Bereiche Sport, Kultur und Gastronomie .
Da die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis weiterhin rückläufig ist, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege über die Regierung von Mittelfranken ihr Einvernehmen für weitere Öffnungsschritte mitgeteilt.
So dürfen die Außengastronomie, Theater, Kinos , Konzert- und Opernhäuser ohne Testnachweis besucht werden. Die Daten für die Kontaktverfolgung müssen bei der Außengastronomie jedoch weiterhin erhoben werden.
Ebenso sind dann kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Test möglich. Auch der Betrieb von Seilbahnen , der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, der touristischen Bahnverkehre, der touristischen Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist ohne Test möglich, wie es heißt.
Das Gleiche gilt dann für den Besuch von Fitnessstudios , von Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel und Freibädern . Für die konkrete Umsetzung vor Ort haben die zuständigen Ministerien der Staatsregierung Rahmenkonzepte zu den erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen erarbeitet. Diese müssen jeweils beachtet und umgesetzt werden, sie sind unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/ abrufbar.
Sollte der Inzidenzwert drei Tage über 50 liegen, treten die Öffnungsregelungen zwei Tage nach der dritten Überschreitung wieder außer Kraft. Aktuelle Informationen und weitere Regelungen bei einem Inzidenzwert von unter 50 gibt es online unter www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/meldungen/aktuelles-zum-coronavirus/. red