Ausweitung der Wohnbebauung in Burgstall abgelehnt

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Der Bauausschuss der Stadt Herzogenaurach hat eine formlose Bauvoranfrage zur Wohnbebauung im Hutäcker im Ortsteil Burgstall abgelehnt. Wie...

Der Bauausschuss der Stadt Herzogenaurach hat eine formlose Bauvoranfrage zur Wohnbebauung im Hutäcker im Ortsteil Burgstall abgelehnt. Wie Bürgermeister German Hacker erläuterte, befinde sich das betroffene Grundstück im Außenbereich und auch der Flächennutzungsplan sehe keine Entwicklungsfläche vor. Außerdem liege auch keine Privilegierung vor.

CSU ist nicht einverstanden

„Eine Einzelfallgenehmigung kann ebenfalls nicht erteilt werden, da öffentliche Belange (Darstellung des Flächennutzungsplanes) dagegenstehen, außerdem ist die Entwässerung nicht gesichert“, heißt es im Beschlussvorschlag. Die Vertreter der CSU-Fraktion waren damit nicht einverstanden, schließlich werde dringend Wohnraum benötigt und es müsse eben der Flächennutzungsplan angepasst werden. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass diese Bauvoranfrage schon vor einigen Jahren auf der Tagesordnung stand und eine Ausweitung der Bebauung ganz sicher nicht mehr genehmigt werde. Das sei auch die Aussage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt.

Rinderstall wird erweitert

Alle weiteren Punkte wurden ohne eine größere Diskussion abgehandelt. So wurde dem Neubau einer landwirtschaftlichen Halle sowie einer Rinderstallerweiterung mit Melkhaus im Ortsteil Zweifelsheim zugestimmt.

Die Frage nach der Haltungsform der Rinder von Veit Götz (B90/Grüne) beantwortete der Bürgermeister so, dass ein Bauantrag keine Haltungsform beinhalte und sich die Rinderhaltung allgemein geändert habe. Zu abweichenden Abstandsflächen und der Grenzbebauung werde auf die Prüfung des Landratsamts Erlangen-Höchstadt verwiesen.

Aus Gaststätte wird Wohnung

Die Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Wohnung am Schützengraben fiel ebenso unter das Genehmigungsfreistellungsverfahren wie der Neubau eines Einfamilienhauses am Gänseblümchenweg in Hammerbach. Im Beschlussvorschlag wird auf das festgesetzte Pflanzgebot (Ortsrandeingrünung) verwiesen. Grundsätzlich wird auch empfohlen, bei geringen Dachneigungen ein Gründach in Kombination mit einer Solaranlage zu errichten.

Keine Diskussion gab es zum Thema Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit Mischnutzung mit Nutzungsänderung als Förderstätte für Menschen mit Behinderung an der Einsteinstraße. Da die geplante bauliche Anlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 a „Gewerbegebiet Nord“ (Änderung der Festsetzungen des Lärmschutzes) entspricht, wird eine Befreiung zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze im Norden ebenso befürwortet wie eine Abweichung von der Stellplatzsatzung.

Die Zufahrtsbreite wird auf elf Meter beschränkt. Da Versorgungsleitungen überbaut werden, muss vor Beginn der Maßnahme zwingend Rücksprache mit den Herzo-Werken gehalten werden.