Die Stadt Kronach informiert darüber, dass der Bund die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 veröffentlicht hat. Die Hilfen bieten eine Unterstüt...
Die Stadt Kronach informiert darüber, dass der Bund die Rahmenbedingungen der außerordentlichen Corona-Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 veröffentlicht hat. Die Hilfen bieten eine Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene.
Direkt betroffen sind Unternehmen, insbesondere Beherbergungsbetriebe, die auf Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober erlassenen Schließungsverordnung der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt betroffen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 bis zu einer Obergrenze von 1 Million Euro gewährt. Die Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Ausgenommen sind Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderungen beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen. red