Hecken widerrechtlich niedergemacht

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JOsef Hofbauer Zwar sieht der Bebauungsplan für den Bereich Debert/Stadtpark den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Büschen vor, doch darauf hat ein Bauwerber keinerlei Rücksicht genommen. Bereits Ende...

JOsef Hofbauer Zwar sieht der Bebauungsplan für den Bereich Debert/Stadtpark den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Büschen vor, doch darauf hat ein Bauwerber keinerlei Rücksicht genommen. Bereits Ende vergangenen Jahres wurden die Mitarbeiter des Bauamtes davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Grundstücksbesitzer auf einer Fläche, die er bebauen will, "tabula rasa" gemacht hat.

Dies widerspricht geltendem Recht. Deshalb hat die Bauverwaltung mit dem Eigentümer des Grundstückes eine Ersatzpflanzung vereinbart. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sollte die Hecken bis Ende Mai diesen Jahres wieder angepflanzt sein.

Da der Mann aber auf dem Grundstück ein Zweifamilienhaus bauen will, bat er um eine Verlängerung dieser Frist. Da es auf dem Grundstück noch keinen Wasseranschluss gebe, bestehe die Gefahr, dass die neu angepflanzten Sträucher den Sommer nicht überstehen, gab der Grundstücksbesitzer zu bedenken. Er argumentierte weiter: Würden die Hecken erst nach Beendigung der Baumaßnahme angepflanzt, könnten sie durch den Bau auch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Für den Bau beantragte der Antragsteller ein "Potpourri an Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes", so Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE). Nicht weniger als 15 Ausnahmen zählten die Mitglieder des Bauausschusses. Allerdings: Keine, die in diesem Gebiet nicht schon irgendwann zugelassen worden wären.

Stadtrat Klaus Neuner mutmaßte daher: "Der muss durch die Siedlung gegangen sein und alle Befreiungen notiert haben. Danach hat er den Bauplan erstellt." Die Stadträte Erwin Horn (NLE) und Ludwig Brütting (FW) waren sich allerdings einig, dass durch diese Ausnahmen die Nachbarn nicht beeinträchtigt würden. Der vorgesehene Baukörper selbst sei gut überplant, wirke gefällig und passe sich von der Höhenentwicklung in das Gelände ein, urteilte Ludwig Brütting. Kollege Franz Dorn (WGM) hielt es auch für vertretbar, mit der Pflanzung bis nach Abschluss der Baumaßnahme zu warten.

Alexander Ebert vom Bauamt der Stadt argumentierte, eine zeitnahe Bebauung des Grundstückes sei derzeit noch nicht absehbar. Er regte an, mit dem Bauherrn eine Bauverpflichtung in den nächsten zwei Jahren zu vereinbaren. Dann sei gegen eine Pflanzung nach den Bauarbeiten nichts einzuwenden.

Alternativ soll bereits in diesem Herbst eine Hecke auf der Ostseite des Grundstücke angepflanzt werden. Mit dem Rest könne der Bauherr gerne warten, bis das Haus steht. Die Mehrheit der Mitglieder des Bauausschusses schlossen sich dieser Vorgehensweise an.

Stadtrat Christian Kiehr (NLE) vermisste einen Sanktionierungseffekt. Immerhin habe der Bauherr widerrechtlich die Hecken entfernt. Zusammen mit Klaus Neuner (CSU) stimmte Kiehr gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.