Die Ebelsbacher Gemeindevertreter rätselten am Mittwoch über eine Nutzungsänderung. Diese hat, wie sich bei unserer Anfrage am nächsten Tag klärte, eher einen formaljuristischen Charakter und wirkt sich versicherungstechnisch aus.
Die Sitzung des Gemeinderats
Ebelsbach glich einer Bauausschuss-Sitzung, denn im öffentlichen Teil lagen nur Bauanträge vor. Eine an sich völlig belanglose Nutzungsänderung für das ehemalige Pfarrhaus in Steinbach führte dann doch zu Nachfragen: Das derzeitige Jugendhaus soll zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern dienen.
Eigentümer des ehemaligen Pfarrhauses von Steinbach ist die katholische Kirchengemeinde St. Wendelin Steinbach. Das Gebäude wurde 1918 als Pfarrhaus errichtet und diente den Kaplänen und Pfarrern der Kuratie Steinbach als Unterkunft. 1984 wurde es umgebaut und 1985 als Jugendhaus eingeweiht. Seitdem dient es als Jugendübernachtungshaus und bietet für eine Gruppe mit maximal 28 Personen Platz.
Vermietet wird es durch die Regionalstelle Haßberge (Regio) und den Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Haßberge.
Gemeindliche Belange unberührt
Matthias Stretz von der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ebelsbach teilte mit, dass bauliche Änderungen mit diesem Bauantrag nicht verbunden seien und auch gemeindliche Belange nicht negativ berührt würden. Auch seien soziale Einrichtungen im Wohngebiet immer zulässig und vom Baurecht her genehmigungsfähig. Asylbewerber seien kurzfristig dort schon untergebracht gewesen.
Susanne Langer (CSU) fragte nach, ob das Haus denn überhaupt für die bisherige Jugendbelegung weiter genutzt werden könne und ob diese Pläne nur für den Notfall gedacht seien.
Auch Christian Zehendner (CSU) wunderte sich, dass der Antragsteller nicht wenigstens mit einem Satz mitteilte, was er mit dem Haus vorhat; wird der Raum vielleicht für unbegleitete minderjährige Jugendliche oder einen anderen Personenkreis genutzt, mutmaßte er? Hedi Kraft (CSU) verglich die Situation mit der Unterbringung von Asylbewerbern im Schloss Gleisenau. "Warum haben wir eine Nutzungsänderung für das Schloss nicht beschlossen und warum wurde der Gemeinderat hier nicht eingebunden?"
Helmut Zirnsak (BNL) hatte Probleme mit der Nutzungsänderung. "Muss diese Nutzungsänderung dann wieder rückgängig gemacht werden, wenn wieder Jugendliche dort einziehen sollen?"
Nicht klar zu beantworten war, warum überhaupt eine solche Nutzungsänderung beantragt werden musste. Martin Horn (SPD) vermutete versicherungstechnische Gründe.
Bürgermeister Walter Ziegler (BNL) schloss die Diskussion schließlich mit der Feststellung, dass dies zu prüfen nicht Aufgabe des Gemeinderats sei, zumal die Gemeinde auch nicht Eigentümerin des Gebäudes ist. "Hier geht es nur um das gemeindliche Einvernehmen, und dieses werden wir an die Baubehörde im Landratsamt weiterleiten."
Christian Zehendner (CSU) sah im Moment durch die zurückgehenden Asylbewerberzahlen überhaupt keinen Bedarf dafür. Werner Schöpplein, der für die Betreuung der Asylbewerber im Schloss Gleisenau zuständig ist, meinte: "Ich glaube, dass dies nur für den kurzfristigen Bedarf vorgesehen ist und wenn Lücken in der Belegung auftreten." Bei vier Gegenstimmen beschloss das Ebelsbacher Gremium, der Nutzungsänderung zuzustimmen.
Unter dem Punkt "Informationen" teilte Walter Ziegler mit, dass die katholischen Kirchengemeinde einen Antrag auf Bezuschussung einer Orgel in Steinbach
stellte. Die bisherige elektronische Orgel entspricht nicht mehr den Anforderungen des Organisten. Erbeten ist ein Zuschuss von 1000 Euro.
Am Ende fragte Christian Zehendner nach dem Stand der Gespräche zur Schülerbeförderung nach Eltmann und erinnerte daran, dass der Antrag schon im Oktober gestellt wurde. Bürgermeister Ziegler verwies auf ein Gespräch mit der Polizeibehörde, die diese Strecke als "sicheren Gehweg" einstuft. Dazu gilt die Vorgabe der Staatsregierung, wonach zwei bis drei Kilometer Schulweg zumutbar sind.