Der größte Gaudiwurm im Landkreis Haßberge startet am Faschingssonntag, 2. März, in der Faschingshochburg Sand am Main. Ab 14 Uhr werden sich weit über 50 Gruppen mit origineller Verkleidung und...
Der größte Gaudiwurm im Landkreis Haßberge startet am Faschingssonntag, 2. März, in der Faschingshochburg Sand am Main . Ab 14 Uhr werden sich weit über 50 Gruppen mit origineller Verkleidung und vielen Motivwagen sowie zahlreiche Musikkapellen beim 61. Faschingszug durch die Korbmacher- und Winzergemeinde schlängeln.
Als musikalisches Highlight ist wieder eine Samba-Gruppe dabei, die den Zug auch anführen wird. Rund zwei Stunden wird es dauern, bis alle Aktiven alle Straßen im Zugverlauf passiert haben. Der farbenprächtige Zug verläuft von der Knetzgauer Straße durch die Hauptstraße, Sandgasse, Zeiler Straße, über den Kirchplatz und die Maingasse bis zum Parkplatz am Altmain, wo das große Finale stattfindet.
Dort gibt es wieder ein großes Festzelt mit einer 65 Meter langen Bar und fetziger Faschings- und Discomusik, so dass auch hier grandiose Stimmung herrschen kann. Für das leibliche Wohl sorgt die lokale Gastronomie mit Ausschankwagen und Essenständen an der zwei Kilometer langen Zugstrecke.
Zum größten Faschingszug weit und breit werden wieder mindestens 10.000 Besucher erwartet. Der Präsident des Faschingskomitees, Stefan Flachsenberger, bittet alle Gäste, frühzeitig anzureisen. Bereits am Mittag ab 12 Uhr ist der Ortskern für den Fahrzeugverkehr bis voraussichtlich 19 Uhr gesperrt.
Auch die Zufahrt zum Campingplatz ist nicht möglich, da diese Straße als Rettungsweg dient. In den Straßen des Zugverlaufs und am Altmain-Parkplatz gilt generelles Parkverbot. Das organisatorische Konzept des Faschingskomitees hat sich seit vielen Jahren bewährt.
Aus Sicherheitsgründen bittet der Veranstalter jedoch dringend, auf Rucksäcke und größere Taschen zu verzichten, da diese sonst einzeln kontrolliert werden müssen. Besucher, die sich als Terroristen verkleidet haben beziehungsweise Masken und Kostüme tragen, die die Grenzen des guten Geschmacks überschreiten, werden nicht zugelassen.