Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass die Grund- und die Gewerbesteuer für das vierte Quartal dieses Jahres am Sonntag, 15. November, zur Zahlung fällig werden. Es wird gebeten, die Steuern unter A...
Die Stadt Kronach weist darauf hin, dass die Grund- und die Gewerbesteuer für das vierte Quartal dieses Jahres am Sonntag, 15. November, zur Zahlung fällig werden. Es wird gebeten, die Steuern unter Angabe der Finanzadresse an die Stadtkasse zu überweisen, falls kein Dauerauftrag bei der Bank besteht oder bisher kein SEPA-Mandat erteilt wurde. Der Steuerbetrag und die Finanzadresse können dem letzten Bescheid entnommen werden.
Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung und der Stadtkasse Kronach erteilen weitere Auskünfte und stehen bei der Klärung von steuerrechtlichen Angelegenheiten unter Telefon 09261/97-265 sowie bei Fragen zum Zahlungsvorgang unter Telefon 09261/97232 helfend zur Seite. red