Gemeinderat stimmt für höhere Hundesteuer

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Da die bestehende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen noch aus dem Jahr 1978 stammt und zuletzt 1991 geändert wurde, war es Zeit für eine Neufassung derselben. Die Verwaltung nutzte d...

Da die bestehende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen noch aus dem Jahr 1978 stammt und zuletzt 1991 geändert wurde, war es Zeit für eine Neufassung derselben.

Die Verwaltung nutzte das aktuelle Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und stimmte den Entwurf mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Forchheim ab. Die Gemeinderäte votierten einstimmig für diese neue Satzung, die dann ab dem 18. September in Kraft treten und die bisherige Erschließungsbeitragssatzung außer Kraft setzen wird.

Weil der Aufwand der Gemeinde Hallerndorf für Hundehalter jährlich steigt, entschieden sich die Gemeinderäte anlässlich der Neufassung der Hundesteuersatzung auch für eine höhere Hundesteuer. Für den ersten Hund werden dann jährlich 50 Euro fällig, der zweite Hund schlägt mit jährlich 75 Euro zu Buche und jeder weitere Hund mit 125 Euro pro Jahr.

Wer einen Kampfhund in der Gemeinde halten will, muss sogar 800 Euro jedes Jahr berappen. Bisher ist allerdings kein einziger Kampfhund in der Gemeinde gemeldet, konstatiert der Geschäftsleiter der Verwaltung, Florian Braun. Steuerfrei bleiben Hunde, wenn sie beispielsweise zu Erwerbszwecken gehalten werden oder öffentliche Aufgaben erfüllen. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss das der Gemeinde melden und die oben angegebene Steuer zahlen, beschlossen die Gemeinderäte einstimmig.

Weil die Verwaltung moderner werden und den Service für die Bürger erweitern möchte, sollen künftig mehr elektronische Formulare angeboten werden. Bisher ist lediglich eine Statusabfrage bei der Beantragung des Ausweises und die Anforderung der Unterlagen für die Briefwahl möglich. Künftig können dann online Hunde für die Hundesteuer ab- und angemeldet werden, ein Online-Antrag zur Ausstellung eines Fischereischeines gestellt werden, die Eheschließung lässt sich dann online anmelden, ebenso der Antrag zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.

Weil der Freistaat Bayern die erstmalige Bereitstellung der Online-Dienste mit 90 Prozent fördert und die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern (AKDB) die Formulare kostenlos für dieses Jahr bereitstellt, ist der Aufwand für Hallerndorf gering. Daher entschieden sich die Gemeinderäte einstimmig dafür.

Unter dem Punkt "Verschiedenes" monierte Thomas Sawinsky (WG Schlammersdorf) die zunehmende Lärmbelästigung der Schlammersdorfer durch das Unternehmen GLS. Bis tief in die Nacht hinein polterten dort die Container: "Das ist nicht mehr tragbar", fand er.

Auch wenn der Weihnachtsmarkt nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu finden war, entschieden die Räte kurzerhand und einstimmig, diesen für dieses Jahr abzusagen.