Gemeinde will Bauwasser künftig genauer abrechnen

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Bei der jüngsten Sitzung des Aurachtaler Gemeinderats legte Bürgermeister Klaus Schumann (ÜWB) dem Gremium auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Aur...

Bei der jüngsten Sitzung des Aurachtaler Gemeinderats legte Bürgermeister Klaus Schumann (ÜWB) dem Gremium auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Aurachtal vor.

Wie der Bürgermeister erläuterte, sieht die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung bisher bei der Entnahme von "Bauwasser" einen Wasserpreis von 2,57 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers vor. Das entspricht dem eineinhalbfachen Satz der Wasserverbrauchsgebühr entsprechend der Gebührenkalkulation 2014 bis 2017 von 1,71 Euro. Bisher habe die Gemeinde aus Gründen möglicher Frostschäden und sonstiger Beschädigungen auf den Einsatz von Wasserzählern verzichtet und abhängig von der Größe des Bauvorhabens nach umbautem Raum pauschal abgerechnet. Zukünftig soll aber nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Deshalb wird der Antragsteller künftig darauf hingewiesen, dass er auch für Schäden am Bauwasseranschluss oder Verlust haftet. Dies gilt nach der neuen Satzung auch für Schäden, die durch Frosteinwirkung verursacht werden.

Anschluss wird verrechnet

Da je nach den örtlichen Begebenheiten die Kosten für die Herstellung des Anschlusses variieren können, wurde in der Satzung verankert, künftig einen Preis für die Erstellung des Bauwasseranschlusses zu verrechnen (Erstattungsanspruch) sowie die Kosten des bezogenen Wassers mit dem jeweils gültigen Wasserbezugspreis (derzeit 2,16 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Mehrwertsteuer) separat in Rechnung zu stellen.

Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag ohne Diskussion, und wie der Bürgermeister abschließend erläuterte, tritt die Satzung am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.