Gemeinde blockiert Bauvorhaben

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Für das geplante Gewerbegebiet bei Schirnsdorf erließ die Marktgemeinde Mühlhausen eine Veränderungssperre. Damit verfügt die Gemeinde per Satzung, dass im ...

Für das geplante Gewerbegebiet bei Schirnsdorf erließ die Marktgemeinde Mühlhausen eine Veränderungssperre. Damit verfügt die Gemeinde per Satzung, dass im Geltungsbereich des künftigen Gewerbegebiets keine Bauvorhaben durchgeführt werden, so lange der Bebauungsplan noch nicht in Kraft ist. Zwar sei bislang noch nicht entschieden, ob das Gewerbegebiet realisiert werden könne, teilte die Verwaltung mit. Inzwischen sei die Gemeinde jedoch dabei, einen Vorvertrag für den Erwerb der Fläche zu schließen.
Auslöser war ein Bauantrag vom März 2016 für einen Milchviehstall mit Güllegrube im Geltungsbereich des geplanten Gewerbegebiets Schirnsdorf. Räte und Landratsamt waren damals der Meinung, diese Nutzung sei mit dem Charakter eines Gewerbegebiets nicht in Einklang zu bringen. Ergo wurde das Einvernehmen verweigert und der Bauantrag für ein Jahr auf Eis gelegt. Das Landratsamt hat hierauf mit Bescheid vom 17. Mai die Entscheidung über das Bauvorhaben für ein Jahr ausgesetzt. Nachdem diese Frist jetzt ausläuft, der Bebauungsplan jedoch noch nicht in Kraft ist, könnte im Planbereich wieder gebaut werden. Mit der Veränderungssperre wurde dem nun ein Riegel vorgeschoben. Der Beschluss wurde mit 8:5 Stimmen gefasst.