Mit einer Beschilderungsaktion will der Markt Hirschaid diese Zielgruppe der Verkehrsteilnehmer für ein vorsichtigeres Verhalten auf der Straße sensibilisieren.
Georg Eichhorn ist Chef des Hirschaider Ordnungsamtes. Bei ihm sind immer wieder Mitteilungen vom kommunalen Parküberwachungsdienst und von den Schulweghelfern eingegangen, dass es durch Fahrradfahrer, die in falscher Fahrtrichtung gefahren sind, zu gefährlichen Situationen oder Unfällen gekommen ist. Das hat er zum Anlass genommen, entsprechende Schilder zu entwerfen und aufstellen zu lassen.
Fahrradunfälle ereignen sich immer häufiger durch fehlerhafte Straßennutzung, Vorfahrtsverletzungen und Fehler beim Abbiegen. Mit einer Beschilderungsaktion will der Markt Hirschaid jetzt speziell die Zielgruppe der besonders auffällig vertretenen "Geisterradler" sensibilisieren.
Auch in Hirschaid kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern. Insbesondere in der Maximilianstraße, in der Luitpoldstraße und auf der Rhein-Main-Donaukanal-Brücke sind immer wieder auch Jugendliche beteiligt. An diesen Unfallschwerpunkten sind nun "Geisterradler"-Warnschilder für diejenigen Radfahrer zu sehen, die in falscher Fahrtrichtung auf den Radwegen unterwegs sind.
Georg Eichhorn wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Radfahrer gilt und Verstöße mit Bußgeldern und Punkten bestraft werden können.
Zur offiziellen Vorstellung der neuen Warnschilder war auch Landrat Johann Kalb (CSU) gekommen, der in diesem Zusammenhang die Anstrengungen der Kommune lobte, "für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu werben".
Für Hirschaids Bürgermeister Klaus Homann (CSU) ist die Aktion ganz wichtig, hat er doch auch in den Bürgerversammlungen immer wieder Klagen zu diesem Thema vernommen.
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird hier verstärkt kontrollieren. Sollte dies zu keiner Verbesserung des Verhaltens der Fahrradfahrer führen, dann wird man Verstöße zukünftig auch mit einem Verwarnungsgeld ahnden.
Nicht einmal die Mahnungen seitens der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen und die Nominierung für die Negativauszeichung Pannenflicken (http://www.cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-2015/15-5-hirschaid.html) konnten die realitätsfremde Einstellung der Zuständigen zu den konfliktträchtigen und unzulässigen Radwegen korrigieren. Einer der Fachjuroren erkannte bei den Verantwortlichen "grundsätzliche Faktenresistenz" und "nachlässigen, ignoranten Umgang mit Verkehrsregeln" (http://www.cycleride.de/aktuelles/news/86-bernd-sluka-und-paul-bickelbacher-unsere-meinung-zu-den-pannenflicken-2015.html).
Es verwundert wenig, daß im Beitrag keine Zahlen zum Unfallgeschehen genannt werden. Es geht offenkundig allein um Stimmungsmache und die Propagierung einer weitgehend sinnfreien, Aktivität vortäuschenden Maßnahme.
Man hört den Täter förmlich rufen: "Haltet den Dieb!" So richtet sich die Aufmerksamkeit von seiner Person weg.
"Georg Eichhorn wies in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Radfahrer gilt und Verstöße mit Bußgeldern und Punkten bestraft werden können." Er vergaß indes zu erwähnen, daß das Verkehrsrecht auch die Behörden binden soll, diese sich aber für Verstöße selbst dann nicht rechtfertigen müssen, wenn sie zu Unfällen führen.
Benutzungspflicht auf innerörtlichen Radwegen anzuordnen, darf nur erwogen werden, wenn hierdurch eine örtlich bedingte Gefahrenquelle entschärft wird. Risiken, die durch Fehlverhalten bspw. rücksichtsloser Autofahrer entstehen, haben die Behörden laut höchstinstanzlicher Rechtsprechung durch Überwachung und Ahndung zu beseitigen. Tatsächlich aber ist das Unfallrisiko auf Radwegen nahezu immer deutlich höher als auf der Fahrbahn - durch unachtsame Fußgänger, achtlos aufgerissene Autotüren und Vorfahrtverletzungen an allen Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten.
Bevor die Anordnung tatsächlich erfolgen darf, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Querschnitt, Linienführung, Sichtbeziehungen, Hindernisfreiheit, Oberflächenqualität, ausreichender Raum für Fußgänger (mindestens 2,50 m breiter Gehweg), ... .
Die Hirschaider Radwege erfüllen ausnahmslos keine dieser Bedingungen. Dennoch hält die Verkehrsbehörde, ungeachtet teils schwerer, gar tödlicher Unfälle, an der Benutzungspflicht fest.