Gegen Überflutung

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Da auch die Gemeinde Breitbrunn in den letzten Jahren von Starkregen-Ereignissen betroffen war, beschloss der Gemeinderat, ein "Hochwasser-Audit" durchführen zu lassen.

Vor dem Hintergrund der erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf Hochwasser kommt der lokalen nichttechnischen Hochwasservorsorge, die sich insbesondere um eine Begrenzung der Schadenspotenziale bemüht, wachsende Bedeutung zu. Breitbrunns Bürgermeisterin Gertrud Bühl (FW) erinnerte bei der Gemeinderatssitzung daran, dass die Gemeinde im Jahr 2013 vom "Pfingsthochwasser" mit Überschwemmungen und Schäden und außerdem auch von dem Starkregen im Jahr 2016 in nahezu allen Ortsteilen betroffen war. Auf der Grundlage des "Hochwasser-Audits" werde die Frage aufgeworfen: "Wie gut sind wir vorbereitet?"

Das Audit Hochwasser ermittle Stand und Grenzen der vorhandenen Hochwasservorsorge und unterstütze Verwaltung und Bevölkerung dabei, sich gegen Überflutungen zu wappnen. Es behandle alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge, sowohl für Bach oder Flusshochwasser als auch für urbane Sturzfluten infolge von Starkregen.

Zwei Hochwasserexperten würden dabei an zwei intensiven Arbeitstagen einen Katalog von Maßnahmen mit allen Verantwortlichen und Indikatoren der Kommunen abarbeiten. Zu den Teilnehmern zählten die Bürgermeister, die Bauamtsleiter, Bauhofleiter, Feuerwehrkommandanten sowie die Verantwortlichen für Sicherheit und Ordnung oder auch das Wasserwirtschaftsamt.

Der Freistaat bezuschusse das Hochwasser-Audit mit 75 Prozent, und für die Gemeinde Breitbrunn soll es zu einem Pauschalpreis von 12 500 Euro netto durchgeführt werden. Das Gremium stimmte dem zu.

Zur Diskussion stand der Antrag auf Genehmigung der Ausstattung eines Grabes mit Grabdenkmal, für das Bildhauer Hans Doppel aus Haßfurt ein Modell vorstellte. Hierzu traf sich das Gremium auch auf dem Friedhof in Breitbrunn. Dabei wurde auch auf die Friedhofssatzung verwiesen, wo Maße festgelegt und auch Vorgaben zur Grabmalgestaltung genannt seien. Außer dem Grabstein sollte hier noch ein "kleines künstlerisches Werk" aus Holz geschaffen werden, das mit einer Höhe von 1,58 Metern die zulässige Höhe von 1,20 Metern überschritt. Da der Künstler keine Möglichkeit sah, das Kunstwerk zu verkleinern, wurde der Antrag mit 7:3 Stimmen abgelehnt.

Gegen die Planungen der Gemeinde Ebelsbach für die Bebauungspläne "Eichholz" und "Am Breitfeld II" Schönbrunn gab es keine Einwände.