Dem stimmte auch Karl Heinz Thaler (Parteilos) zu. Er erinnerte, dass die Bürokratie im Vergleich zu den Vorjahren vielschichtiger und aufwendiger geworden sei. Die Projekte in der Gemeinde erforderten mehr Betreuung und der Leistungsdruck werde immer größer.
Christine Bänsch (FW-UB) unterstrich: "Es geht um die Zukunft der Gemeinde und der Bürger unterscheidet nicht, ob der Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich ist. Er möchte nur, dass man ihm in angemessener Zeit zuhört."
Elke Mölkner (FW-UB) betonte, es gehe um die Zuklunft der Gemeinde. "Ich glaube, es ist für die Gemeinde gut, einen hautamtlichen Bürgermeister zu haben. Mir geht es darum, dass die Gemeinde vorankommt", warb sie um Verständnis.
Marianne Mirsberger gab zu bedenken, ob sich die Kommune das überhaupt leisten könne. "Wie soll ich das meinen Wählern erklären, dass der nächste Bürgermeister hauptamtlich wird und mehr Geld kostet", lehnte sie den Antrag kategorisch ab. Geschäftsleiter Nicky Weber erklärte, dass die Gemeindeordnung die "Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters" klar definiere. Dort stehe:, "In Gemeinden bis zu 5000 Einwohnern ist der erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll."
Fünf Gegenstimmen
Die Mehrheit der Gemeinderäte zeigte schließlich großes Verständnis für einen hauptamtlichen Bürgermeister. Matthias Fuchs verwies darauf, dass wegen der zunehmenden Arbeit eines Ersten Bürgermeisters zunehmend mehr Gemeinden über einen hauptamtlichen Bürgermeister diskutierten.
"Von den 29 Gemeinden im Kreis Forchheim haben 14 Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister", ergänzte Fuchs. Schließlich beschlossen die Dormitzer Räte in namentlicher Abstimmung bei fünf Gegenstimmen, dass der erste Bürgermeister künftig Beamter auf Zeit sein soll. Die Satzungsänderung soll ab der Wahlperiode 2020 bis 2026 gelten.
Damit beschäftigt die Gemeinde Dormitz ab 2020 einen hauptamtlichen Bürgermeister. Weiter beschlossen die Gemeinderäte mehrheitlich, den Auftrag zur Erstellung einer Neukalkulation der Friedhofsgebühren an das Büro Ulrike Peter in Augsburg zu vergeben.