Die meisten Kinder kommen mit problematischen Inhalten und Problemen in der digitalen Welt nie zu ihren Eltern , weil sie Angst haben, das Smartphone weggenommen zu bekommen. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es keinen Fehler gemacht hat und nichts dafür kann, wenn es ungewollt mit problematischen Inhalten in Kontakt kommt, die etwa im Klassenchat verschickt werden. Wenn das Kind Ihnen vertraut, wird es Sie in solchen Fällen auch um Rat oder Hilfe bitten. Dieses Vertrauen zu vermitteln, ist Ihre wichtigste Aufgabe.
4. 4. Bleiben Sie informiert.
Das Internet ist sehr dynamisch. Was heute total angesagt ist, ist morgen schon wieder out. Angesagte Apps, aktuelle Trends, Challenges: Nur wenn Sie wissen, was Ihrem Kind im Netz begegnen kann, können Sie es kompetent begleiten. Lassen Sie Ihr Kind damit nicht allein. Zeigen Sie stattdessen echtes Interesse für die Apps Ihrer Kinder . Lassen Sie sich die Lieblings-App erklären und probieren Sie sie auch selbst einmal aus. Über viele Apps und Spiele können Sie sich auch bei Youtube einen Einblick verschaffen.
5. 5.Smartphones gehören nachts nicht ins Kinderzimmer .
Viele Kinder chatten, zocken Mobile Games und schauen Youtube bis tief in die Nacht. Der hohe Anteil an blauem Licht beeinträchtigt das Einschlafen und die Tiefschlafphasen erheblich. Brutale Videos oder ein Streit im Klassenchat lassen Kinder auch nicht besser schlafen. Es gibt keinen einzigen guten Grund für ein Smartphone nachts im Kinderzimmer . Gehen Sie bitte mit gutem Beispiel voran. Es wird auch Ihrem Schlaf guttun.
6. 6.Seien Sie Vorbild in Sachen Mediennutzung .
Es hat keinen Sinn Kinder zu erziehen, sie machen sowieso alles nach, soll Karl Valentin gesagt haben.
Mütter, die beim Abendessen Ihre E-Mails checken oder Väter, die stundenlang Serien bei Netflix schauen, brauchen sich über die exzessive Smartphone-Nutzung ihrer Sprösslinge nicht zu wundern. Beginnen Sie also erst mal damit, Ihren eigenen Smartphone-Konsum kritisch zu reflektieren. Und legen Sie dann Regeln für die ganze Familie fest (www.mediennutzungsvertrag.de). red