Aber auch ohne Bürgerbeteiligung würde der Solarpark gebaut werden, finanziert dann rein über Kredite bei einheimischen Banken, was für die Firma derzeit sogar günstiger wäre. „Wir sind aber der Überzeugung, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung sehr nachhaltig und verständlich ist“, sagte der Planer.
Kaum Gefahr der Insolvenz
Matthias Rümpelein (BU) wollte dazu wissen, wie die Bürgerbeteiligungen abgesichert sind, falls die Firma pleite geht. Dazu erklärte Schürer, dass es zwar keine Einlagenabsicherung gebe, dieser Fall aber sehr unwahrscheinlich und auch noch nie vorgekommen sei. Selbst wenn die Greenovative GmbH pleite ginge, würde dies nicht den Solarpark Obertrubach betreffen, weil für diesen eine eigene Gesellschaft gegründet werde. Außerdem sei die Anlage versichert und die Finanzierung könne ausschließlich durch die Stromgewinnung des Solarparks sichergestellt werden. „Die Gefahr, dass ein Solarpark insolvent geht, ist extrem klein“, sagte Schürer.
Eine weitere Frage war, wie die Gemeinde vom Solarpark partizipiert. Pro Kilowattstunde eingespeisten Strom in das öffentliche Netz erhält Obertrubach 0,02 Cent. Dies sind 8000 Euro pro Jahr, planbar auf 20 Jahre, insgesamt 160 000 Euro für das Gemeindesäckel. Außerdem nimmt die Gemeinde, zwar nicht gleich, aber mit Sicherheit in den ersten 20 Jahren, 90 Prozent der Gewerbesteuer ein, weil der Firmensitz des Solarparks in Obertrubach sein wird. Ferner bekommt die Gemeinde noch eine Verwaltungspauschale von 1000 Euro, die bereits vor der Sitzung ausgezahlt und nach Gemeinderatsbeschluss zu gleichen Teilen dem Kindergarten und der Grundschule gespendet wurde.
Thomas Laitsch (DGH) hätte im Vertrag für die Gemeinde gerne eine Sicherheit für den Rückbau der Anlage: „Denn in 40 Jahren, wenn wir schon lange keine Gemeinderäte mehr sind, steht dort ein Stahlgerippe mit ein paar Platten, die dann keiner mehr wegräumt.“ Schürer erklärte, dass es nicht möglich sei, einer Gemeinde dies vertraglich zuzusichern. Allerdings gebe es eine Rücklagebürgschaft von 10 000 Euro pro Hektar, mit der die Anlage dann auch zurückgebaut werden könne. Zudem entstünden für die Gemeinde keinerlei Kosten, betonte Schürer.
Der Flächennutzungsplan muss nun noch geändert und ein vorhabensbezogener Baubauungsplan aufgestellt werden. tw