Von Kommunen gibt es für einkommensschwache Familien Unterstützungsmöglichkeiten wie die Schulpauschale oder Materialzuwendungen:Familien und Alleinerziehende, die Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV)...
Von Kommunen gibt es für einkommensschwache Familien Unterstützungsmöglichkeiten wie die Schulpauschale oder Materialzuwendungen:
Familien und Alleinerziehende, die Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV) beziehen, bekommen ohne Antrag für Schulmaterial automatisch eine pauschale Schulbeihilfe in Höhe von jährlich 156 Euro pro Schulkind, von denen laut Johanna Körner, Pressesprecherin der Stadt Schweinfurt, zum Schuljahresbeginn (1.8.) 104 Euro und zum zweiten Halbjahr 52 Euro ausgezahlt werden. Die Schulbeihilfen würden mit den monatlichen Leistungen zusammen für jedes Schulkind ausgezahlt.
Gleiches gelte für Empfänger von Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Sozialhilfeempfänger, wenn sie mit Schulkindern zusammen in einem Haushalt leben und das dem Jobcenter gemeldet wurde. Hier wird die Leistung jedoch erst am 1.9. gezahlt.
Auch Familien, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, haben ein Anrecht auf die Schulpauschale. Laut Frauke Beck vom Landratsamt Main-Spessart müssen sie diese jedoch in der Bildungs- und Teilhabestelle des Jobcenters beantragen. Zusätzlich zu dieser Pauschale gebe es zudem die Möglichkeit, dass das Jobcenter auf Antrag für Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung oder Sozialhilfe, die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte übernimmt, die von den Eltern selbst beschafft oder mit Kostenbeitrag gemietet werden.
Die Städte Würzburg und Schweinfurt kooperieren seit Jahren mit der Sparda Bank Nürnberg, die mit Mitteln aus ihrem Gewinn-Sparverein jeweils 100 Kinder mit Schultaschen-Sets ausstattet. Die Verteilung übernimmt das jeweilige Jobcenter. (sih)