Enten und Gänse dürfen nicht reisen

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Erlangen-Höchstadt — Das Veterinäramt des Landratsamts Erlangen-Höchstadt informiert über eine Dringlichkeitsverordnung, die den zum Schutz vor der Ausbreitung von Geflügelpest den...

Erlangen-Höchstadt — Das Veterinäramt des Landratsamts Erlangen-Höchstadt informiert über eine Dringlichkeitsverordnung, die den zum Schutz vor der Ausbreitung von Geflügelpest den Transport von Enten oder Gänsen verbietet.

Nach Weihnachten

Ab Sonntag, 28. Dezember, dürfen Enten oder Gänse aus einem Bestand nur transportiert werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen davor mit negativem Ergebnis auf das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 durch Virusnachweis, Antigennachweis oder Genomnachweis (virologische Untersuchung) untersucht worden sind.
Die Verordnung sieht vor, dass je vorgesehener Sendung 60 Tiere zu untersuchen sind. Sollen weniger Tiere transportiert werden, sind alle zu Tiere zu untersuchen. Die virologische Untersuchung ist anhand von Proben durchzuführen, die bei den Tieren mit eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers entnommen sind.

Bis zu 30 000 Euro Strafe

Wer Enten oder Gänse entgegen diesen Vorgaben transportiert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 30 000 Euro bestraft werden, teilt das Veterinäramt des Landratsamts Erlangen-Höchstadt mit. red