Windpark Wenn an den Anlagen bei Zultenberg Vereisungen festgestellt werden, ist künftig ein Serviceteam gefordert.
von unserer Mitarbeiterin Sonja Adam
Kasendorf — Im Genehmigungsbescheid des Landratsamts Kulmbach ist klar geregelt, dass der Betreiber der Windkraftanlagen bei Zultenberg Vorkehrungen gegen Eiswurf treffen muss. Jedes einzelne Windrad muss mit einer sogenannten Eisansatzerkennung ausgestattet sein. Die Mühlen dürfen anschließend erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass kein Eisansatz mehr vorliegt. Dennoch war im vergangenen Winter Eis auf den im Windpark liegenden Feldern gefunden worden.
Die Windräder bei Zultenberg sind mit dem System "Bladecontrol" der Firma Bosch Rexroth ausgestattet. Dieses erkennt zuverlässig Eisansatz an den Rotorblättern. Sofort wird ein Signal an die Leitwarte des Betreibers gesendet.
Das System ist zudem in der Lage, die Eisfreiheit der Anlage automatisch zu erkennen und das Kraftwerk auch wieder in Betrieb zu nehmen.
Nach dem vergangenen Winter, in dem offensichtlich Eis auf die umliegenden Felder geschleudert worden war, hatte ein Ortstermin stattgefunden. Wie Bürgermeister Bernd Steinhäuser im Gemeinderat bekannt gab, soll nun der Maßnahmenkatalog zur Vermeidung eines Eisabwurfs erweitert werden. Schließlich stünden die Windräder an öffentlichen Wegen.
Im Klartext bedeutet das: Wenn Eisansatz vorliegt oder vorgelegen hat, darf das Windrad erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Serviceteam vor Ort die Eisfreiheit auch tatsächlich festgestellt hat. Ein automatischer Wiederanlauf ist nicht mehr gestattet.
Weitere Warntafeln
Zudem werden an den Wegen weitere Warntafeln installiert, die auf die Gefahr des Eisfalls hinweisen. Die Fachbehörden hatten auch die Standorte der Hinweisschilder geprüft.
Der Radius des durch möglichen Eisabwurfs betroffenen Gebietes beträgt rund 200 Meter.
Außerdem war das allgemeine Risiko durch Eisfall durch unabhängige Gutachter überprüft worden. Die Gutachter kamen zum Ergebnis, dass Durchforstungsmaßnahmen im Gefahrenbereich zu Zeiten einer Eisfallgefahr möglichst zu unterlassen sind. Der Betreiber könne aber gegenüber Dritten keine Verhaltsregeln erlassen, sondern nur die Möglichkeit der Information bieten. Die Landwirte und Waldnutzer sollen daher noch Informationsschreiben bekommen. Bei Bedarf können sich Betroffene aber auch jederzeit an die Leitwarte wenden.
Die Marktgemeinderäte befürworteten die Erweiterung des Maßnahmenkataloges zum Thema Eisabwurf und befürworteten das Maßnahmenkonzept des Betreibers zur Minimierung des Problems.
"Im Bedarfsfall müssen wir uns wieder zusammensetzen und weiter nachbessern", sagte Bürgermeister Bernd Steinhäuser.
"Was passiert denn, wenn Eis herunterfällt, während das Windrad steht?", fragte Hans Lauer (CSU) nach. Steinhäuser betonte, dass er abklären werde, wer dann haftet. Die Fachbehörden hätten aber mitgeteilt, dass der Aufenthalt unter einem Windrad ohnehin nicht ratsam sei und mit Schildern darauf hingewiesen werde, dass es sich um Privatgrund handele.