Die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage hätten für drei Vereine das Aus bedeutet: den Heimatverein und den Obst- und Gar...
Die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlage hätten für drei Vereine das Aus bedeutet: den Heimatverein und den Obst- und Gartenbauverein sowie den Tennisclub. Dem Heimatverein wurden knapp 104 000 Euro Herstellungsbeiträge in Rechnung gestellt.
Wie Bürgermeister Heinrich Süß erläuterte, waren sämtliche Bescheide an den Heimatverein zu richten, da dieser Erbbauberechtigter für alle drei Grundstücke ist. Bereits im September wurden Herstellungsbeiträge nach der damaligen Rechtslage berechnet, es handelte sich um Grundstücke im Außenbereich. Nachdem zwischenzeitlich für die drei Grundstücke ein Bebauungsplan erstellt und rechtskräftig wurde und auf dem Museumsgrundstück eine Nutzungsänderung vom Heimatverein beantragt und genehmigt wurde, waren die Nachberechnungen vorzunehmen.
Die drei Vereine beantragten nun beim Markt Weisendorf eine Vereins-Sonderförderung in Höhe der Erschließungskosten. Der Heimatverein in Höhe von 49 497 Euro, der Obst- und Gartenbauverein beantragte 11 005 Euro und der TC 98 Weisendorf 46 143 Euro.
"Das können die Vereine nicht stemmen", schickte der Bürgermeister der Diskussion im Marktgemeinderat voraus und erinnerte an die bisherigen Förderungen, die der Markt Weisendorf bereits bei Erstellung des Museums und der Vereinsheime geleistet hat. Wie Kämmerer Herbert Barth erläuterte, scheide eine Stundung der Herstellungsbeiträge aus, denn dafür müsste der Markt Zinsen berechnen, allein aus Mitgliedsbeiträgen könnte die Zahlung nicht geleistet werden.
Deshalb plädierte Bürgermeister Süß für eine Sonderförderung in Höhe der Herstellungsbeiträge. Der Kämmerer erklärte, dass die außerplanmäßige Ausgabe im Haushalt über Mehreinnahmen (Rücklagenentnahme des Soll-Überschusses aus 2016) finanziert werden könne.
Die Fraktionen im Marktgemeinderat stimmten dem Vorschlag des Bürgermeisters ohne eine längere Diskussion zu und die Vereins-Sonderförderung wird mit den offenen Herstellungsbeiträgen in gleicher Höhe verrechnet.