Die Sache mit der "Strabs"

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Sie scheint eines der großen Themen für den Landtagswahlkampf in Bayern zu werden, die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Susann Biedefeld als SPD-Landt...

Sie scheint eines der großen Themen für den Landtagswahlkampf in Bayern zu werden, die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs). Susann Biedefeld als SPD-Landtagsabgeordnete hat das erkannt und sich seit Monaten als Kämpferin gegen entsprechende Regelungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) profiliert.
Mit einem Vorstoß in der SPD-Fraktion in München, für eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung zu kämpfen, scheiterte sie. Nun will sie dieses Ziel durch einen Antrag von der Basis aus bis in den Landesvorstand schieben, um es doch noch in den Landtag einbringen zu können.


Mehrheit gegen die Strabs

Allerdings ging das schon bei der Kreisdelegiertenversammlung in Ahorn nicht so einfach über die Bühne. Der Antrag selbst, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen und die Mittel, die über die Gebühren von den Bürgern erhoben werden sollten, lieber aus Steuermitteln des Freistaats zu ersetzen, dieser Antrag fand leicht eine Mehrheit. Für Reibung sorgte die umfangreiche Begründung, die Biedefeld angehängt hatte. "Dafür kann ich nicht stimmen", betonte etwa Frank Rebhan entschieden. Vorwürfe zum Beispiel, die Bürgermeister der Landkreiskommunen würden vom Landrat regelrecht erpresst, um eine Beitragssatzung zu erlassen, seien schlichtweg aus der Luft gegriffen. "Da muss ich den Landrat entschieden in Schutz nehmen", betonte Rebhan. Die Städte und Gemeinden hätten schlicht keine Wahl gehabt, als dem Gesetz Genüge zu tun. Das bedeute nicht, dass sie das Gesetz gut finden.


Antrag ohne Begründung

Rebhan beantragte, getrennt über Antrag und Begründung abzustimmen. Dem folgte die Versammlung mit 23 zu 11 Stimmen. Anschließend fand sich eine große Mehrheit für den Antrag, die Strabs abzuschaffen, der nun bei nur zwei Gegenstimmen an die Bezirksversammlung der SPD weitergereicht wird. Zur Begründung musste wegen Unklarheiten im ersten Abstimmungsverhalten zweimal abgestimmt werden.
Schließlich wurde mit 20 zu 17 Stimmen der Delegierten beschlossen, die Begründung nicht mit auf die Bezirksebene weiterzureichen.